Urlauber bekommt Schadenersatz nach Flugturbulenzen

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Nach Verletzungen infolge von Turbulenzen im Flugzeug können Pauschalurlaubern Entschädigungen und Schmerzensgeld zustehen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 527/23).

Was war passiert? Auf dem Hinflug nach Mauritius geriet das Flugzeug über dem Indischen Ozean in schwere Turbulenzen. Der spätere Kläger wurde aus seinem Sitz geschleudert und schlug mit dem Kopf gegen die Kabinendecke, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts zum Urteil. Nach der Landung ging es für ihn zunächst ins Krankenhaus und nach einer Nacht dann ins Hotel.

Doch an Urlaub war nicht mehr zu denken: Der Mann litt unter Schmerzen und verbrachte die meiste Zeit im Bett. Später in Deutschland wurden bei dem Mann zwei gebrochene Halswirbel diagnostiziert - es habe Lebensgefahr bestanden. Seine Frau hatte einen angebrochenen Brustwirbel.

Der Mann klagte gegen den Reiseveranstalter, bei dem er die Pauschalreise gebucht hatte - und bekam Recht. 

Reise hatte keinen Wert mehr

Das Gericht entschied einerseits, dass der Mann den Reisepreis von 5.800 Euro komplett erstattet bekommt: als «Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit». Wegen der schweren Verletzungen habe die Erholungsreise für den Mann und die Frau überhaupt keinen Wert mehr gehabt.

Ein Mitverschulden sah das Gericht nicht. Der Mann war zwar nicht angeschnallt. Doch die Anschnallzeichen seien auch erst angegangen, nachdem die Maschine abgesackt war.

Neben der Entschädigung hat der Urlauber laut Gericht andererseits auch Anspruch auf 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Internationales Abkommen regelt die Ansprüche

Grundlage für die Ansprüche sei das Montrealer Übereinkommen. Das regle «insbesondere auch die Haftung von Fluggesellschaften bei Tod, Verletzungen von Passagieren oder Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck». Der beklagte Reiseanbieter als Pauschalreiseveranstalter ist laut Gericht in dem Fall ein vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Montrealer Übereinkommens und hafte deshalb für die Verletzungen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


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