Urteil: Fluglinie muss Betrunkene nicht mitfliegen lassen

| Tourismus Tourismus

Eine Fluggesellschaft muss betrunkene Passagiere nicht mitfliegen lassen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Mann aus Niedersachsen hatte einen Münchner Reiseveranstalter verklagt, weil die Airline sich geweigert hatte, ihn und seine Ehefrau nach einer Pazifikkreuzfahrt aus Australien zurückfliegen zu lassen. Die Begründung: Sie seien zu betrunken und damit fluguntauglich. Sie mussten das Flugzeug verlassen und einen neuen Flug für den kommenden Tag buchen - nach Klägerangaben für rund 1.750 Euro. Das Geld forderte er vor Gericht nun vom Reiseveranstalter zurück, zusätzlich zu 600 Euro Schadenersatz für Umsatzverlust, der ihm als Rechtsanwalt durch den verspäteten Rückflug mindestens entstanden sei.

Das Gericht bezog für sein Urteil unter anderem die Aussage einer Stewardess in einem anderen Zivilprozess in Frankfurt zu dem Streitfall ein. Demnach habe das Paar nicht geradeaus zu seinen Sitzen gehen können. Der Kläger, der noch vor dem Hinsetzen ein Glas Champagner forderte, habe sich anlehnen müssen, um nicht umzufallen. Der Flugkapitän habe dann entschieden, der Mann werde nicht von Brisbane bis Dubai durchhalten - und das Ehepaar des Flugzeugs verwiesen.

Das war das gute Recht der Airline, wie das Münchner Amtsgericht urteilte. Die Fluguntauglichkeit der Passagiere sei glaubhaft nachgewiesen. «Ein wankender Gang beider Fluggäste, gerötete Gesichter, glasige Augen, Stützen des Klägers, Weinen der Ehefrau des Klägers, die Aussage, es gehe ihr nicht gut, starker Alkoholgeruch und mangelnde Konzentrationsfähigkeit des Klägers sowie der Umstand, dass dieser sich zum Stehen an die Wand anlehnen musste. Dies ist nach Auffassung des Gerichts als ausreichend anzusehen», hieß es in dem rechtskräftigen Urteil. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlösser, Natur, zweisprachiges Theater: Polnische Touristen haben Brandenburg als Urlaubsregion entdeckt. Welche Orte besonders gefragt sind und was sie dort anzieht.

Die deutsche Fluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach neuen Eigentümern. Ihr Chef kann sich auch einen Verkauf an Airlines vom Golf vorstellen.

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.