Urteil: Pauschalurlauber müssen Einreiseregeln checken

| Tourismus Tourismus

Welches Ausweisdokument ist nötig, braucht es ein Visum? Urlauber sollten sich immer rechtzeitig und selbstständig über die Einreisebestimmungen informieren und sich nicht allein auf die Angaben des Reiseveranstalters verlassen, die zum Zeitpunkt der Buchung noch galten. 

Eine Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt: Sonst bleibt man womöglich auf hohen Kosten sitzen, falls die Urlaubsreise wegen fehlender Dokumente nicht wie geplant startet.

Verspätet und viel teurer in den Malediven-Urlaub

In dem Fall wollte eine Familie im Sommer 2023 auf die Malediven fliegen. Doch dem siebenjährigen Sohn wurde am Flughafenschalter der Check-in verweigert, weil er nur einen verlängerten Kinderreisepass vorzeigen konnte. Für die Einreise wurde aber mittlerweile nur ein erstmalig ausgestellter Kinderreisepass akzeptiert. Die Änderung galt seit Anfang jenes Jahres. Die Reise hatte die Familie noch 2022, also im Vorjahr, gebucht.

Die Folge: Die Familie musste einen neuen Kinderreisepass für den Sohn ausstellen lassen, neue Flüge und eine Hotelübernachtung am Abflugort buchen. Für all das sowie entstandene Unannehmlichkeiten verlangte sie fast 4600 Euro Schadenersatz vom Reiseveranstalter – weil der sie nicht über die geänderten Einreisebestimmungen informiert habe.

Doch das Amtsgericht München wies die Klage zurück. Der Veranstalter habe vor Vertragsschluss über die Einreiseformalitäten informiert – und dabei sogar auch schon darauf hingewiesen, dass die Dokumente im Original vorliegen und nicht verlängert sein sollten. Dazu, warum sie dennoch mit verlängertem Kinderreisepass die Reise antreten wollten, sagten die klagenden Urlauber laut Gerichtsmitteilung nichts.

Reisende müssen sich über aktuelle Regeln informieren

Davon losgelöst hielt das Gericht fest, dass nach seiner Auffassung nach Vertragsschluss keine weitergehende Pflicht des beklagten Veranstalters bestanden habe, über geänderte Einreisebestimmungen zu informieren. Es liegt demnach im Verantwortungsbereich des Reisenden, sich über aktuelle Regelungen schlau zu machen – gerade bei Fernreisen.

Da die Kläger über einen Internetzugang verfügten, war es für sie «durchaus zumutbar», sich kurzfristig vor Reisebeginn nochmals über die gültigen Einreisebestimmungen zu versichern, so das Gericht. Gerade, weil zwischen Reisebuchung und Reisebeginn in dem Fall neun Monate lagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 223 C 19445/23)

Gut zu wissen: Informationen über geltende Einreisebestimmungen weltweit liefern die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, die in aller Regel sehr aktuell sind. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlösser, Natur, zweisprachiges Theater: Polnische Touristen haben Brandenburg als Urlaubsregion entdeckt. Welche Orte besonders gefragt sind und was sie dort anzieht.

Die deutsche Fluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach neuen Eigentümern. Ihr Chef kann sich auch einen Verkauf an Airlines vom Golf vorstellen.

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.