Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa

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Wegen der schleppenden Ticketerstattung bei stornierten Flügen, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun die Lufthansa verklagt. Die Verbraucherschützer hatten das Unternehmen abgemahnt, die Kunden über ihre Rechte zu informieren, das Recht auf schnelle Erstattung nicht zu verschweigen und zudem den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen zurückzuzahlen. Da die Fluggesellschaft nicht auf die Abmahnung reagiert habe, sei nun Klage beim Landgericht Köln erhoben worden, berichtete die Zentrale am Montag. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.

Die vom Staat gestützte Lufthansa hatte in der Corona-Krise seit März Millionen Tickets storniert und nicht fristgemäß erstattet, wie sie selbst eingeräumt hat. Im laufenden Jahr seien inzwischen konzernweit Tickets in einem Gesamtwert von 2,8 Milliarden Euro an rund 6,6 Millionen Passagiere erstattet worden, hatte es vor zehn Tagen geheißen. Offen seien noch rund 900 000 Vorgänge. Zu der Klage des Verbandes äußerte sich das Unternehmen am Montag in Frankfurt zunächst nicht.

Der Reiseexperte der Verbraucherzentrale, Oliver Buttler, warf dem Unternehmen anhand konkreter Fälle gezielte Desinformation vor, indem bevorzugt Umbuchungen angeboten und nicht über die mögliche Rückerstattung informiert worden seien. «Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht», erklärte Buttler. «Gerade ein Unternehmen, das durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, darf sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken.»

Die Zentrale hat nach eigenen Angaben bereits in sechs weiteren Fällen Unterlassungsklagen eingereicht, darunter gegen die DER Touristik und die Lufthansa-Tochter Eurowings. Mehrere Unternehmen hätten aber auch die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben, hieß es. (dpa)


 

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