Airbnb will Gästen das Geschirrspülen vor der Abreise ersparen

| War noch was…? War noch was…?

Airbnb-Gastgeber sollen ihre Gäste künftig grundsätzlich nicht mehr auffordern, Geschirr zu spülen und wegzuräumen, Bettwäsche abzuziehen oder einen Waschgang zu starten. Das geht aus einer Mitteilung der Plattform vom 20. Oktober hervor. Die neue Richtlinie für Hausregeln tritt am 20. November 2026 in Kraft. Im Gastgeberforum auf der Airbnb-Website kritisieren zahlreiche Vermieter die Einschränkungen.

Airbnb unterscheidet zwischen Aufgaben, die im Allgemeinen zumutbar seien, und solchen, um die Gastgeber ihre Gäste nicht bitten sollten. So könnten Gäste weiterhin aufgefordert werden, benutztes Geschirr ins Spülbecken zu stellen oder verwendete Handtücher zusammenzusammeln.

Gastgeber kritisieren die Einschränkungen und befürchten zusätzliche Arbeit und Kosten

In den Kommentaren zur Ankündigung argumentieren mehrere Gastgeber, Geschirrspülen gehöre bei einer Ferienunterkunft zu den üblichen Aufgaben der Gäste. Einige werfen Airbnb vor, die Unterschiede zwischen privaten Unterkünften und Hotels zu wenig zu berücksichtigen. Sie verweisen darauf, dass Gäste die jeweiligen Anforderungen vor der Buchung im Inserat lesen könnten.

Eine Vermieterin aus Norwegen befürchtet, dass Gastgeber ihre Preise erhöhen müssten, um die Vermietung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können. Ein Gastgeber aus Wetzlar erklärt, die Einschränkungen wären für ihn ein Grund, sein Inserat zurückzuziehen und die Plattform nach zwölf Jahren zu verlassen.

Unter den Kommentaren findet sich auch Zustimmung zu den Änderungen. Ein Nutzer kritisiert die Erwartung mancher Gastgeber, Einnahmen zu erzielen, ohne die mit der Unterkunft verbundenen Arbeiten selbst zu übernehmen.

Airbnb unterscheidet bei der Müllentsorgung zwischen Aufgaben innerhalb und außerhalb

Auch bei der Müllentsorgung nennt Airbnb Grenzen. Gäste sollten nicht gebeten werden, Müll außerhalb der Unterkunft zu entsorgen. Gastgeber könnten sie jedoch auffordern, Müll und Wertstoffe in die vorgesehenen Behälter im Gebäude zu sortieren.

Gäste sollten außerdem nicht auf die Nutzung einer im Inserat aufgeführten Ausstattung wie einer Klimaanlage verzichten müssen. Die Bitte, diese beim Verlassen der Unterkunft auszuschalten, sei hingegen möglich.

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit berücksichtige die Plattform die Art der Unterkunft und örtliche Faktoren. Ausnahmen seien möglich: In Gegenden mit Bären könne es beispielsweise zumutbar sein, Gäste um die Entsorgung ihres Mülls in einem für Tiere unzugänglichen Behälter zu bitten. Bei örtlicher, dürrebedingter Wasserknappheit könne eine Aufforderung zur Begrenzung der Duschzeit angemessen sein.

Airbnb kennzeichnet problematische Aufgaben und ermöglicht Gastgebern einen Einspruch

Aufgaben, die der neuen Richtlinie nicht entsprächen, würden im Inserate-Editor hervorgehoben. Gastgeber erhielten außerdem eine E-Mail sowie Hinweise zur Anpassung und könnten Einspruch einlegen. Bleibe ein Problem ungelöst, könnten Gäste im Inserat einen Hinweis wie „Enthält Reinigungsaufgaben“ sehen.

Hausregeln und Aufgaben sollten vollständig im dafür vorgesehenen Abschnitt des Inserats stehen. Zusätzliche Regeln an anderen Stellen im Inserat, in Nachrichten oder auf Schildern in der Unterkunft sollten Gastgeber nach Angaben von Airbnb nicht festlegen.

Gastgeber können sieben Standardregeln zentral in ihren Inseraten festlegen

Die Plattform stellt sieben Standardregeln zentral im Inserate-Editor bereit. Sie betreffen die maximale Zahl der Übernachtungsgäste, Ruhezeiten, Veranstaltungen, Haustiere, Rauchen einschließlich E-Zigaretten, kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen sowie das Abschließen bei der Abreise.

Zusätzliche Verträge seien nach der neuen Richtlinie nur aus wenigen Gründen zulässig. Airbnb nennt unter anderem gesetzliche Anforderungen, Regeln von Eigentümergemeinschaften und Mietverträge für längere Aufenthalte. Zulässige Verträge müssten Gastgeber in den Inseratseinstellungen hochladen. Die Plattform helfe nicht bei deren Durchsetzung und verlange auch nicht, dass Gäste sie unterzeichneten.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In einem Restaurant in Rottenburg am Neckar soll ein 31-jähriger Gast den Betreiber geschlagen und anschließend auch Polizisten angegriffen haben. Die Einsatzkräfte brachten den Mann schließlich in eine Fachklinik.

Wie viele Schläge braucht Münchens neuer OB beim legendären Wiesn-Anstich? Dominik Krause hat wie seine Vorgänger ein Anzapftraining absolviert - und sagt, warum das vor dem Auftritt wichtig ist.

Für den Mord an seinem ehemaligen Chef ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober vergangenen Jahres den 50 Jahre alten Gastwirt in dessen Lokal in Rheinfelden mit einem Hammer getötet.

Wegen einer Bedrohung aus dem Iran hat das Weiße Haus bei Donald Trumps Rückflug vom Nato-Gipfel in der Türkei Berichten zufolge zu einer ungewöhnlichen List gegriffen. Der Präsident stieg vor Kameras in die Air Force One, wechselte laut «Washington Post» anschließend aber unbemerkt in einen Catering-Container.

Erst stimmte offenbar der Belag nicht, dann war eine Pizza den Kunden zu klein - und schließlich rückte die Polizei an. Aus einer Reklamation in einer Pizzeria in Osnabrück soll eine handfeste Auseinandersetzung geworden sein.

Mitten in der Hauptreisezeit sorgt Europas aktivster Vulkan auf Sizilien für große Probleme. In Catania kann am Morgen nur eine einzige Maschine starten. Touristen sind verzweifelt.

Eine 110 Jahre alte Hütte im Oberallgäu brennt Anfang des Monats nieder - der Schaden ist nicht so hoch wie zunächst befürchtet. Und es gibt Erkenntnisse zur Brandursache.

Ein Mann randaliert in einem Hotelzimmer in Leipzig. Nach diesem Vorfall wird gegen den Freiberger OB Philipp Preißler ermittelt. Seine Amtsgeschäfte übernimmt derweil ein anderer Politiker.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Äußerungen einer Restaurantbesucherin nach einem Vorfall mit Mäuseköder im Gastraum als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Ihr Dackel hatte Ködermaterial gefressen und musste anschließend in einer Tierklinik behandelt werden.

Bei einer Auseinandersetzung in einer Bielefelder Gaststätte werden fünf Menschen verletzt. Die Polizei muss einschreiten und die Party wird frühzeitig beendet.