Lebenslange Haft für Mord an Gastwirt in Rheinfelden

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Für den Mord an seinem ehemaligen Chef ist ein 29-Jähriger vor dem Landgericht Freiburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober vergangenen Jahres den 50 Jahre alten Gastwirt in dessen Lokal in Rheinfelden (Landkreis Lörrach) aufsuchte und ihn dort brutal mit einem Hammer tötete. 

Der Afghane muss zudem insgesamt 25.000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe des Opfers zahlen – 15.000 Euro für die Frau selbst und 10.000 Euro für das Leid ihres Mannes vor seinem Tod. Außerdem sprach das Gericht der seit Jahren schwer kranken Witwe eine bislang nicht bezifferte monatliche Unterhaltsrente zu. Ihr Mann hatte mit dem Restaurant den gemeinsamen Lebensunterhalt bestritten.

Indizien ließen keinen Zweifel

Bis zuletzt bestritt der 29-Jährige die Tat trotz zahlreicher Indizien, die der Kammer zufolge keinen Zweifel an seiner Schuld ließen. Demnach war die Tat nahezu vollständig auf den Aufnahmen der Überwachungskameras im Lokal zu sehen. Auch wenn die Bildqualität keine eindeutige Identifikation des Gesichts des Mannes hergab, hätten die optischen Ähnlichkeiten stark auf ihn hingedeutet.

Weitere Indizien waren unter anderem, dass er seinen Schlüsselbund mitsamt Wohnungsschlüssel am Tatort zurückließ und seine DNA-Spuren dort gefunden wurden. Sein Mitbewohner identifizierte außerdem die Tatwaffe als seinen Hammer, der aus dem Werkzeugkasten daheim gefehlt hatte. Dazu kam, dass das Smartphone des 29-Jährigen demnach genau im Zeitfenster der Tat mit dem WLAN des Lokals verbunden war.

Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt, da das Opfer zu keinem Zeitpunkt mit dem Angriff rechnete. Der 29-Jährige hatte zuvor mehrere Monate im Lokal des 50-Jährigen gearbeitet. Die Kündigung hatte er laut Gericht selbst eingefordert, nachdem ihm eine Gehaltserhöhung verweigert worden war. Zwischen 60 und 70 Mal soll er mit dem Hammer zugeschlagen haben – davon Dutzende Male auf den Kopf des Opfers, das noch vor Ort starb. Das Motiv der Tat bleibt nach wie vor unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)


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