Anklage wegen mutmaßlicher Kindesentführung: Christina Block und Gerhard Delling im Fokus

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen die Unternehmerin Christina Block (51), Erbin der Steakhaus-Kette Block House, wegen des Verdachts der Kindesentführung erhoben. Gemeinsam mit sechs weiteren Personen, darunter ihr Lebensgefährte, der ehemalige TV-Moderator Gerhard Delling (66), soll sie für die gewaltsame Entführung ihrer beiden Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/2024 verantwortlich sein.

Neben der 51-Jährigen sind weitere nahestehende Personen angeklagt: Unter anderem ihr Lebensgefährte, der bekannte TV-Moderator Gerhard Delling (66), sowie zwei Personen aus dem privaten Umfeld. Außerdem stehen der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens, ein 62-Jähriger Deutscher und ein 35-Jähriger israelischer Staatsangehöriger im Verdacht. Letzterer wurde Ende 2024 auf Zypern festgenommen und befand sich seit dem in Untersuchungshaft. 

Angeklagt vor der Jugendschutzkammer wird wegen diverser Delikte: Der schweren Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Teilweise werden den Personen auch nur Beihilfehandlungen vorgeworfen. 

Im Zentrum der Vorwürfe steht ein jahrelanger Sorgerechtsstreit mit dem Vater der Kinder. Die damals 13-jährige Tochter Klara und der 10-jährige Sohn Theodor lebten seit August 2021 beim Vater Stephan Hensel in Gravenstein, Dänemark. Nachdem dieser die Kinder trotz einer Besuchsregelung nicht zurückgebracht hatte, übertrug das Hanseatische Oberlandesgericht im Oktober 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein.

Laut Anklage sollen Block und ein 62-jähriger Mitangeklagter den Auftrag zur Entführung erteilt haben. Unterstützt wurden sie unter anderem von einem 35-jährigen israelischen Staatsangehörigen sowie weiteren mutmaßlichen Mittätern. In der Silvesternacht 2023/24 lauerten der Israeli und fünf weitere Täter dem Vater in Dänemark auf, schlugen ihn nieder und verschleppten die beiden Kinder. „Während eines Fahrzeugwechsels im deutsch-dänischen Grenzbereich soll den Kindern mit Tape-Band der Mund zugeklebt, die damals 13-jährige Tochter außerdem an den Händen gefesselt worden sein“, so die Staatsanwaltschaft.

Mia Sperling-Karstens: „Der 35-Jährige und fünf weitere Personen sollen dem Vater der Kinder in der Silvesternacht aufgelauert, ihn zusammengeschlagen, die beiden Kinder in ein Fahrzeug gezerrt und sich mit ihnen nach Deutschland begeben haben. Während eines Fahrzeugwechsels im deutsch-dänischen Grenzbereich soll den Kindern mit Tape-Band der Mund zugeklebt, die damals 13-jährige Tochter außerdem an den Händen gefesselt worden sein.“

In einem Wohnmobil wurden die Kinder zunächst nach Baden-Württemberg gebracht, wo sie bis zum 2. Januar 2024 festgehalten worden sein sollen. An diesem Tag traf Christina Block selbst ein und reiste gemeinsam mit den Kindern zurück nach Hamburg. 

Neben Block, Delling und dem israelischen Staatsbürger sind auch zwei Bekannte des Paares sowie ein Sicherheitsunternehmer angeklagt. Brisant ist auch die Rolle des 62-jährigen Familienanwalts von Christina Block, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des Grand Elysée Hotels in Hamburg ist. Er soll maßgeblich an Planung und Durchführung beteiligt gewesen sein.

Nach fünf weiteren mutmaßlichen Entführern wird noch gefahndet, darunter der israelische Staatsbürger David Barkay, der laut Ermittlungen das Wohnmobil beschafft und die Entführung koordiniert haben soll. Barkay soll sich derzeit in Israel aufhalten.

Während gegen Christina Block und ihr Umfeld Anklage erhoben wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihren Vater, Block-House-Gründer Eugen Block, ein. „Der Nachweis einer konkreten Beteiligung an den hier verfahrensgegenständlichen Ereignissen ließ sich jedoch nicht führen“, so Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens.

Christina Blocks Anwalt Otmar Kury wies die Vorwürfe entschieden zurück: „Ich sehe in der Anklage eine unerträgliche Voreingenommenheit.“ Bereits im September 2024 habe er der Staatsanwaltschaft in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt, wer der tatsächliche Auftraggeber sei.

Der Vater der Kinder, Stephan Hensel, ließ durch seinen Anwalt Philip von der Meden mitteilen: „Die gewaltsame Entführung durch schwarz maskierte Männer belastet die Kinder und meinen Mandanten bis heute. Es ist gut, dass die Hamburger Justiz sich um eine vorbehaltlose Aufklärung des Sachverhalts bemüht.“

Für alle Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Landgericht Hamburg muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.


 

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