Beeinträchtigungen bei Sturm: Arbeitnehmer müssen pünktlich sein

| War noch was…? War noch was…?

Sorgen Unwetter und Sturm für Verkehrsbehinderungen oder verspäten sich Züge, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich sein. «Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. «Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: Ohne Arbeit kein Lohn», sagt Bredereck. Im Zweifel kann es also sein, dass Wochenendpendler, die feststecken oder erst später ins Büro kommen können, kein Gehalt bekommen für die Zeit, in der sie nicht da waren.

Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten - oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. Viele Arbeitgeber hätten im Falle von Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Sturms Verständnis, wenn Mitarbeiter zu spät kommen.

Wer dagegen kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, fragt sich vielleicht, ob der ihn für das Zuspätkommen abmahnen kann. «Da kommt es drauf an, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft», stellt Bredereck klar. Einen Sturm müsse man aber nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen vorhersehen, so Brederecks Einschätzung.

Herrschen aber schon seit mehreren Tagen schwierige Wetterbedingungen wie Glatteis oder Schnee, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Johann Lafer hat sich erstmals selbst öffentlich zu seiner Krebserkrankung geäußert. Parallel berichten „Bild“ und „Bunte“ über Diagnose, Chemotherapie und den aktuellen Gesundheitszustand des Fernsehkochs.

Bei einem Streit in einer Bar in Lörrach hat ein Mann seine brennende Zigarette im Gesicht eines Barkeepers ausgedrückt und ihn dabei verletzt. Welche Rolle die anderen Gäste spielten.

Sommelier Mirko Rainer hat in Girlan bei Eppan einen neuen Weltrekord im Sabrieren aufgestellt. Innerhalb einer Minute öffnete er nach Angaben der Veranstalter 96 Sektflaschen mit einem Säbel.

Im Block-Prozess hat eine mutmaßliche Entführerin aus Israel als Zeugin geschildert, dass ihr Team bei der Rückholaktion an Silvester 2023/24 eine ganz andere Reaktion der Kinder erwartet habe.

Christina Block wusste von der geplanten Rückholaktion ihrer Kinder nach Deutschland - so hat es eine mutmaßliche Entführerin vor Gericht ausgesagt. Sie widerspricht damit der Angeklagten.

Sie soll an der Entführung der Block-Kinder beteiligt gewesen sein und bekam als wichtige Zeugin sicheres Geleit: Die unter den Alias-Namen «Olga» oder «Doris White» bekannte Frau sagt nun weiter aus.

Wiesn-Chef Scharpf stellt klar: Der Kultsong bleibt! Warum «Skandal im Sperrbezirk» für ihn zur Münchner Musikgeschichte gehört – und was das mit alten Verboten zu tun hat.

Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel über (k)ein Glas Leitungswasser zum Abendessen - jetzt hat Italiens oberstes Gericht dem juristischen Zank ein Ende gesetzt.

Die US-Strafverfolgungsbehörden haben Anklage gegen einen Mann erhoben, dem als Kopf einer proiranischen Terrorgruppierung die Beteiligung an dem Angriff auf ein israelisches Restaurant in München im März vorgeworfen wird.

Ihre Befragung wurde im Block-Prozess mit Spannung erwartet: Eine mutmaßliche Entführerin aus Israel, die sich in Hamburg Olga nannte, hat ihre Sicht geschildert. Tränen fließen.