Weil er eine Bar in Berlin-Neukölln überfallen und dabei einen Angestellten angeschossen haben soll, steht ein 43-Jähriger vor dem Berliner Landgericht. Der Angeklagte soll im Januar 2020 zunächst ein Bier bestellt, dann unvermittelt eine Schusswaffe auf den Kopf des Barkeepers gerichtet und die Herausgabe von Geld verlangt haben. Als der damals 54-Jährige den Angeklagten aus dem Lokal bugsierte, habe dieser zwei Schüsse abgefeuert. Eine Kugel habe den Angestellten im Bereich der Hüfte getroffen, heißt es in der zu Prozessbeginn am Dienstag verlesenen Anklage. Der Verletzte habe notoperiert werden müssen.
Der 43-Jährige erklärte über seinen Verteidiger, er sei in der Bar gewesen, weil er zuvor bei dem Barkeeper Drogen gekauft habe und mit der Qualität des Rauschgifts unzufrieden gewesen sei. Er habe den Mann zur Rede stellen wollen. Es sei zu einem Streit gekommen. Die Schusswaffe habe er schließlich aus Angst gezogen, weil er bei dem Kontrahenten ein Messer gesehen habe, so der Angeklagte. Er habe nur in Richtung Boden geschossen. Der 54-Jährige habe ihn dann verfolgt.
Der mutmaßliche Angreifer war zunächst geflohen. Er wurde wenige Stunden nach dem Angriff von Spezialeinsatzkräften in Adlershof festgenommen. Die Anklage gegen den 43-Jährigen lautet auf versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Verhandlung wird am 20. August fortgesetzt. (dpa)