Bombenscherz am Flughafen keine gute Idee

| War noch was…? War noch was…?

Geschmacklose Scherze über Bomben im Gepäck sollten sich Reisende am Flughafen sparen. Nicht nur, weil es die Polizei auf den Plan rufen kann für eine gesonderte Gepäckkontrolle. Sondern auch das Flugzeug hebt womöglich ohne einen ab: Erst kürzlich durfte ein Ehepaar am Düsseldorfer Airport nach einem «Bombenscherz» bei der Gepäckaufgabe nicht an Bord ihres Fliegers nach Spanien.

Das liege im Ermessen der Fluggesellschaft und des Flugkapitäns, hatte die zuständige Bundespolizei zu diesem Fall mitgeteilt. Und so ist es, erklärt der Reiserechtler Paul Degott: Der Kapitän hat Weisungsbefugnisse und kann Passagieren den Zutritt verweigern, wenn er durch sie die Sicherheit und Ordnung an Bord gefährdet sieht.

Ein Beispiel, das häufiger vorkommt, ist eine stark alkoholisierte oder unter Drogen stehende Person, die während des Flugs womöglich sich und andere Passagiere in Gefahr bringen könnte. Aber auch ein Bombenscherz kann vom Kapitän als gefährdendes Verhalten ausgelegt werden – mit Folgen. Denn damit haben betroffene Passagiere laut Degott weder einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung noch auf Rückerstattung von Ticketkosten.

Hintergrund: Das europäische Recht sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort und kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor - die sogenannten Ausgleichszahlungen. 

Sicherheitsgefährdung als Grund

Wie Degott erklärt, liegt gemäß der Verordnung kein Fall von «Nichtbeförderung» vor, wenn vertretbare Gründe dafür gegeben sind – dazu zählt auch, wenn die Sicherheit des Flugverkehrs oder anderer Passagiere gefährdet ist.

Im Fall des Ehepaars aus Düsseldorf müsse gegebenenfalls vor Gericht geklärt werden, ob in diesem Einzelfall vernünftige Gründe vorlagen, sie vom Flug auszuschließen, sagt Paul Degott. Etwa, wenn der Kapitän begründet weitere Störungen durch diese Leute in der Luft annehmen durfte, so der Fachanwalt. Würde sich das Gericht dieser Meinung anschließen, hätten die Eheleute keinen Anspruch auf Rückerstattung, und erst recht nicht auf Entschädigung.

Laut Bundespolizei hatten die beiden Eheleute beim Check-in dem Abfertigungspersonal gesagt, in ihrem Gepäck sei eine Bombe. Gegenüber den hinzugerufenen Polizisten hätten sie von einem «blöden Scherz» gesprochen. Das nützte nichts mehr: Abgesehen davon, dass sie nicht mitfliegen durften, wurde gegen sie auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit 1,6 Promille zieht ein Mann durch Melsunger Kneipen, verletzt einen Gast und schlägt einen Wirt. Der Tatverdächtige hatte laut Polizei 1,6 Promille Alkohol im Blut.

Nach einer medizinischen Notlage in einem Alsfelder Hotel wurden 13 Personen in Kliniken eingeliefert, fünf davon in kritischem Zustand. Laut Angaben der Polizei wurden das Gesundheitsamt sowie das Veterinäramt des Vogelsbergkreises eingeschaltet, um den Sachverhalt aufzuklären.

In der Rostocker Yachthafenresidenz Hohe Düne kam es am Sonntag zu einem Brand einer Außensauna. Während keine Personen verletzt wurden, entstand ein Sachschaden von etwa 50.000 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt nun zur Brandursache.

Es geht um versuchten Mord, versuchten Totschlag und Verstöße gegen das Waffengesetz: Vier Verdächtige sind in U-Haft, einer ist auf freiem Fuß. Die Ermittlungen führen nach Bayern und Niedersachsen.

Stoff, der verbindet – mit einem Hauch Nostalgie: Die Weihe einer DEHOGA-Fahne Bayern soll Zusammenhalt zeigen, wirkt aber ein klein wenig wie ein Gruß aus einer anderen Zeit. Kommentar von Marc Schnerr.

Sie gilt als eines der Wahrzeichen des Hamburger Hafens: Die «Cap San Diego». Der Anfang der 1960er-Jahre gebaute Stückgutfrachter ist ein maritimes Denkmal, das inzwischen auch als schwimmendes Hotel dient. An seinem Erhalt beteiligt sich der Bund.

Ein Mädchen wird aus dem Erlebnisbad Rulantica in Südbaden gelockt und missbraucht. Nun ist der Täter verurteilt worden. Zurück bleiben Albträume und viel Kritik am größten deutschen Freizeitpark.

Rechnungen erst mal nicht zu bezahlen, hat dem Schauspieler schon in Österreich Ärger vor Gericht eingehandelt. Jetzt ist in München ein Strafbefehl rechtskräftig geworden.

Der Trend zur Humanisierung erreicht den Napf: Das neue YouTube-Format „Dog’s Kitchen“ mit TV-Koch Mike Süsser beleuchtet die Parallelen zwischen moderner Gastronomie und hochwertiger Tiernahrung.

Wenige Hotels in Dubai sind so bekannt - und teuer - wie das Burj al Arab. Jetzt kommt es dort im Zuge der Eskalation in der Region zu einem Brand. Das Medienbüro spricht von einem «kleinen» Vorfall.