Ein Gericht in Shanghai hat zwei Jugendliche zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, nachdem sie in einer Filiale der Restaurantkette Haidilao in einen Feuertopf uriniert hatten (Video des Vorfalls auf Weibo, Chinesisch). Der Vorfall, der sich bereits im Februar ereignete und auf sozialen Medien viral ging, führte zu erheblichen Reputations- und Sachschäden. Die Teenager müssen mit ihren Eltern umgerechnet mehr als 260.000 Euro Schadenersatz zahlen.
Massive Schäden durch unsittliches Video
Die beiden 17-jährigen Jungen urinierten Ende Februar in die Brühe eines Hotpot-Tisches und veröffentlichten ein Video ihrer Tat auf der chinesischen Social-Media-Plattform Weibo. Der Clip verbreitete sich rasch und rief breite Empörung hervor. Das Unternehmen Haidilao erfuhr nach eigenen Angaben erst Tage später von dem Vorfall, konnte aber die betroffene Filiale identifizieren.
Hohe Entschädigung für Gäste und Betriebsschäden
Als Reaktion auf den Skandal entschädigte das Restaurant mehr als 4.000 Gäste, die zwischen dem 24. Februar und dem 8. März in der betroffenen Filiale gegessen hatten. Die Kunden erhielten nicht nur eine vollständige Rückerstattung, sondern auch eine Entschädigung in zehnfacher Höhe ihrer Rechnung. Zusätzlich wurden alle Feuertöpfe, Bestecke und Geschirre ausgetauscht.
Laut dem Urteil des Gerichts in Shanghai müssen die Jugendlichen und ihre Eltern nun eine Entschädigung von insgesamt 2,2 Millionen Yuan (ca. 260.000 Euro) zahlen. Darin enthalten sind 2 Millionen Yuan für Betriebs- und Imageschäden. Zudem müssen die Kosten für neues Geschirr, Reinigung und Anwaltsgebühren getragen werden.
Gericht begründet Urteil
Das Gericht stellte fest, dass die Teenager das Eigentum und den Ruf der Restaurantkette durch „beleidigende Handlungen“ geschädigt hatten. Die Richter betonten außerdem, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten und daher für den Schaden haftbar seien.
Das Gericht entschied jedoch, dass die zusätzlichen Entschädigungen, die Haidilao den Kunden über die Rückerstattung hinaus zahlte, eine „freiwillige Geschäftsentscheidung“ des Unternehmens waren und nicht von den Jugendlichen getragen werden müssen.