Corona-Grenzkontrollen mit Beifang: 581 Haftbefehle vollstreckt

| War noch was…? War noch was…?

Seit der Anordnung von Grenzkontrollen wegen der Corona-Pandemie hat die Bundespolizei 581 offene Haftbefehle vollstreckt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, stellten die Beamten bei ihren Kontrollen außerdem knapp 130 Verstöße gegen das Waffengesetz fest. In rund 150.000 Fällen wiesen sie demnach zur Unterbrechung des Infektionsgeschehens Ausländer an den Grenzen ab, die keinen triftigen Einreisegrund geltend machen konnten.

Wie die Bundespolizei auf Anfrage mitteilte, erzielten die Beamten innerhalb von gut zwei Monaten zudem über 3.100 Personen-Fahndungstreffer. In fast 500 Fällen seien Gegenstände, nach denen gefahndet wurde, aufgefunden worden. Außerdem registrierten die Bundespolizisten den Angaben zufolge mehr als 800 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

«Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der grenzpolizeilichen Filterfunktion für die Sicherheit und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, wenn es darauf ankommt», sagte Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Er hatte Mitte März betont, Deutschland werde seine Grenzen nun zwar wegen der Pandemie kontrollieren. Es sei aber falsch, von einer Grenzschließung zu sprechen - die Bundesrepublik sei schließlich kein Land wie Nordkorea.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zur Eindämmung der Corona-Pandemie am 16. März vorübergehend stationäre Kontrollen an der Grenze zu Österreich, Frankreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz angeordnet. In anderen Grenzabschnitten wurde die sogenannte Schleierfahndung im 30-Kilometer-Raum an der Grenze intensiviert. Inzwischen wird die Grenze zu Luxemburg nicht mehr kontrolliert. An der Grenze zu Österreich, Frankreich und der Schweiz soll es mindestens noch bis zum 15. Juni Kontrollen geben, allerdings nur noch stichprobenartig. Einreisen darf bis Mitte Juni grundsätzlich nur, wer dafür einen wichtigen Grund anführen kann - etwa der Besuch bei Angehörigen oder berufliche Verpflichtungen.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie gilt als eines der Wahrzeichen des Hamburger Hafens: Die «Cap San Diego». Der Anfang der 1960er-Jahre gebaute Stückgutfrachter ist ein maritimes Denkmal, das inzwischen auch als schwimmendes Hotel dient. An seinem Erhalt beteiligt sich der Bund.

Ein Mädchen wird aus dem Erlebnisbad Rulantica in Südbaden gelockt und missbraucht. Nun ist der Täter verurteilt worden. Zurück bleiben Albträume und viel Kritik am größten deutschen Freizeitpark.

Rechnungen erst mal nicht zu bezahlen, hat dem Schauspieler schon in Österreich Ärger vor Gericht eingehandelt. Jetzt ist in München ein Strafbefehl rechtskräftig geworden.

Der Trend zur Humanisierung erreicht den Napf: Das neue YouTube-Format „Dog’s Kitchen“ mit TV-Koch Mike Süsser beleuchtet die Parallelen zwischen moderner Gastronomie und hochwertiger Tiernahrung.

Wenige Hotels in Dubai sind so bekannt - und teuer - wie das Burj al Arab. Jetzt kommt es dort im Zuge der Eskalation in der Region zu einem Brand. Das Medienbüro spricht von einem «kleinen» Vorfall.

Entführte Kinder, verfeindete Ex-Ehepartner, angeklagte Promis und frühere Geheimdienstler: Viele Details im Fall Block klingen wie ein übertriebener Krimi. Wie geht der Hamburger Prozess nun weiter?

Ein Hotelgast hat beim Duschen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Wegen der ausgiebigen und heißen Dusche rückten fünf Feuerwehrfahrzeuge und 28 Einsatzkräften an.

Sieben Streifenwagen, ein gestohlenes Taxi und ein Hotelgast auf der Flucht: Was die Polizei zu einer Verfolgungsfahrt zwischen Scharbeutz und Travemünde sagt.

Wegen vorenthaltener Sozialabgaben in Höhe von 98.000 Euro wurden die Inhaberin und der Geschäftsführer eines Freiburger Restaurants zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Ermittlungen des Zolls deckten die jahrelangen Falschmeldungen auf.

Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein kostenloses Zimmer im New Yorker Hotel endet mit einer Verurteilung wegen Betrugs. Ein Gast nutzte eine Gesetzeslücke von 1969, um über fünf Jahre mietfrei zu wohnen und zeitweise das Eigentum am gesamten Hotel zu beanspruchen.