Deutsche Gerichte im Sorgerechtsstreit um Block-Kinder nicht mehr zuständig

| War noch was…? War noch was…?

Im Sorgerechtsstreit zwischen der Hamburger Unternehmerin Christina Block und ihrem Ex-Mann sind deutsche Gerichte nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) nicht mehr zuständig. Nach einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss vom Montag fehlt es den deutschen Gerichten wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der beiden Kinder in Dänemark an der internationalen Zuständigkeit für Entscheidungen über das Sorgerecht. (12 UF 139/23) 

Das OLG bestätigte die entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen.

Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt, weil die Kinder in der Silvesternacht von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden waren. Sie waren wenige Tage bei der Mutter in Hamburg und wurden dann nach einer Gerichtsentscheidung zurück zum Vater nach Dänemark gebracht. Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Der Vater hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem vereinbarten Besuch nicht zurück nach Deutschland geschickt.

Grundlage für die Regelung der elterlichen Sorge ist nach Gerichtsangaben das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996. Zuständig für sorgerechtliche Entscheidungen, die über Eilanordnungen hinausgehen, sind danach die Behörden des Landes, in dem die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Dieser habe sich in Deutschland befunden, als die Kinder im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark entgegen der Absprache nicht zurückgebracht wurden.

Inzwischen sei der Aufenthaltsort der Kinder aber Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führte das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder erfolglos geblieben seien und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten.

Gegen die Entscheidung ist nach Angaben des Oberlandesgerichts kein Rechtsmittel mehr möglich. Fragen des Sorgerechts würden nun voraussichtlich durch ein dänisches Gericht geklärt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Kunde beschwert sich über ein zu leichtes halbes Brot. Das hat teure Folgen für den Bäckermeister. Jetzt muss jede Scheibe gewogen werden. Macht die Regelung die Kunden glücklich?

Etliche Menschen klagten in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Probleme. Zahlreiche Rettungskräfte rückten an. Mittlerweile ist die Ursache für die Beschwerden bekannt.

Für das Hotel Palace in Luzern war ein angebliches Verkaufsinserat über 275 Millionen Euro aufgetaucht. Das Hotelmanagement dementierte einen Verkauf und bezeichnet das Angebot als vollständig erfunden.

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.