Drogen statt Champagner: Prozess um Tod in Restaurant

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Eine Freundesgruppe bestellt in einem Restaurant Schampus. Was sie nicht ahnen: Die Flasche ist manipuliert. Statt Champagner befindet sich darin das hochgiftige Betäubungsmittel MDMA. Von den acht Menschen, die davon trinken, stirbt einer. Die anderen erleiden teils lebensgefährliche Verletzungen. Am kommenden Donnerstag (4. Dezember) beginnt nun vor dem Landgericht Weiden der Prozess gegen einen mutmaßlichen Täter.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem fahrlässige Tötung und bandenmäßigen Drogenhandel vor. Der 46 Jahre alte Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit soll nach Justizangaben Mitglied einer Gruppe sein, die unter anderem in großen Mengen MDMA, bekannt aus der Droge Ecstasy, produziert haben soll, um es im In- und Ausland zu verkaufen.

Champagnerflasche als Tarnung

Zur Tarnung sollen sie die flüssige Droge in Champagnerflaschen gefüllt haben. Diese Flaschen bewahrten sie in einem Lager auf, der Angeklagte soll die Rolle des Logistikers gehabt haben. Seine Aufgabe war es den Ermittlungen zufolge, die Flaschen ins Ausland zu bringen und zu verkaufen.

Über Umwege gelangten mehrere Flaschen mit der Droge in den Handel und eine davon letztlich in ein Lokal in Weiden in der Oberpfalz. Von außen sei nicht ersichtlich gewesen, dass die Flasche manipuliert und der Inhalt ausgetauscht war, so die Ermittler.

Gäste brachen zusammen

Am Abend des 13. Februar 2022 kam es zu dem dramatischen Vorfall in dem Restaurant. Wie die Polizei damals berichtete, brachen die Gäste sofort nach dem Trinken beziehungsweise Nippen an der Flüssigkeit zusammen. Ein Mann konnte nicht gerettet werden. Die Behörden warnten damals eindringlich vor möglicherweise weiteren in Umlauf geratenen, manipulierten Flaschen und deren hochgiftigen Inhalt.

Der Anklage nach war es für den 46-Jährigen vorhersehbar, dass eine der Flaschen in den Verkehr gelangen könnte. Die in Weiden verwendete Flasche sei ihm auch zurechenbar.

Für bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht das Gesetz den Angaben nach eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor, für fahrlässige Tötung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie für fahrlässige Körperverletzung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Für den Prozess sind zunächst 21 Verhandlungstage angesetzt worden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil könnte Anfang März gesprochen werden. (dpa)


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