Droht Attila Hildmann jetzt Auslieferung nach Deutschland?

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Der mit Haftbefehl gesuchte rechtsradikale Kochbuch-Autor und Verschwörungserzähler Attila Hildmann könnte doch nach Deutschland ausgeliefert werden. Anders als zunächst von der Berliner Staatsanwaltschaft angenommen, besitzt Hildmann nur die deutsche Staatsbürgerschaft, wie Behördensprecher Sebastian Büchner am Dienstag sagte. Zuvor hatte der «Stern» darüber berichtet.

Die Staatsanwaltschaft gehe seit vergangenen April davon aus, dass Hildmann nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitze und veranlasste weitere Ermittlungen. Dies führte laut Büchner im Juni dazu, dass der Internationale Haftbefehl angepasst wurde. Die Fahndungsmaßnahmen seien erweitert worden. Büchner ließ offen, ob die Bundesregierung inzwischen ein Auslieferungsgesuch an die Türkei gestellt hat.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen Hildmann, der sich selbst als «ultrarechts» und einen Verschwörungsprediger bezeichnet, wegen Volksverhetzung, des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der frühere Autor veganer Kochbücher war seit den ersten Monaten der Corona-Pandemie auf dem Internetkanal Telegram mit immer unverhohlenerem Judenhass aufgefallen. Seit Ende Dezember 2020 ist er auf der Flucht und hält sich in der Türkei versteckt.

Zunächst hieß es, ein Haftbefehl gegen ihn könne nicht vollstreckt werden, weil Hildmann auch die türkische Staatsbürgerschaft besäße. Daran gab es aber Zweifel, so dass die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben die Berliner Senatsinnenverwaltung einschaltete. Die Daten des Meld- und Personalausweisregisters hätten sich nicht als ergiebig erwiesen, hieß es. Es seien weder ein türkischer Pass noch ein türkischer Personalausweis im Melderegister gespeichert.

Hildmann wurde in West-Berlin als Kind türkischer Eltern geboren, er wuchs aber bei deutschen Adoptiveltern auf. Laut Staatsanwaltschaft ist nicht auszuschließen, dass die Staatsangehörigkeit damals erfasst wurde. Als Hildmann 2013 einen Personalausweis beantragt habe, habe er jedenfalls angegeben, die türkische Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben zu haben, so Büchner.

Die Personalausweisbehörde habe damals keine Nachforschungen für erforderlich gehalten, weil sich keine Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ergaben. «Auch Nachforschungen zur Belastbarkeit der im Melderegister erfassten türkischen Staatsangehörigkeit erschienen dort nicht geboten, weil sich die Angaben des Antragstellers mit den im Melderegister gespeicherten Daten glichen», erklärte der Sprecher.

Zuletzt hatte im vergangenen November für Schlagzeilen gesorgt, dass Hildmann von einer ehemaligen Mitarbeiterin der Berliner Justiz interne Informationen zu Ermittlungen gegen ihn erhalten haben soll. Die Ermittlungen dazu liefen noch, erklärte Büchner. Es müssten vor allem noch Daten ausgewertet werden. (dpa)


 

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