Entscheidung im Streit um Rostbratwürste steht bevor

| War noch was…? War noch was…?

Darf eine in Niederbayern hergestellte Wurst als «Mini-Rostbratwürstchen» verkauft werden, oder führt das Kaufinteressenten in die Irre? Das Landgericht München I verkündet am Donnerstag (15.00 Uhr) seine Entscheidung in diesem Streit um die geschützten Bezeichnungen «Nürnberger Bratwürste» und «Nürnberger Rostbratwürste». Geklagt hatte der «Schutzverband Nürnberger Bratwürste» gegen die Franz Ostermeier GmbH, einen Wursthersteller aus dem niederbayerischen Geiselhöring. Das Gericht entscheidet, weil sich die Parteien bei einem Verhandlungstermin Mitte März nicht auf einen Vergleich einigen konnten.

Der Schutzverband, der Nürnberger Wursthersteller vertritt, stört sich an der Größe der in Niederbayern hergestellten Würstchen, am Produktnamen und an der Gestaltung der Verpackung. Auf dieser würden nämlich die Würstchen auf Sauerkraut im Zinnteller präsentiert. Das ist die typisch fränkische Darreichungsform, wie bei einem vorangehenden Termin ausgeführt worden war.

 

Nach Meinung der Franken verstößt der Hersteller damit gegen die geschützte geografische Angabe «Nürnberger Bratwürste / Nürnberger Rostbratwürste». Die Angabe hatte sich der Verein bei der Europäischen Kommission eintragen lassen. Nur Würste, die bestimmten Regelungen unterliegen, dürfen demnach so bezeichnet werden. Kompliziert macht den Fall, dass das Unternehmen Ostermeier das genaugenommen nicht tut: Im Kontext der «Mini-Rostbratwürstchen» wird die Stadt Nürnberg nicht erwähnt. 

Die Branche dürfte den Fall aufmerksam beobachten: Entscheidet das Gericht für den Kläger, könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden. Der niederbayerische Hersteller ist nicht der einzige Marktteilnehmer, der Würstchen, die nicht in Nürnberg hergestellt wurden, als Rostbratwürste verkauft. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen kommen bei einem Hotelbrand in Westbengalen Menschen ums Leben. Diesmal ist die Millionenstadt Kolkata betroffen.

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand.

Die Chefermittlerin im Fall Block hat ihre Zeugenaussage abgeschlossen. Nun können sich die Verteidiger dazu äußern. Mehrere Anwälte erheben Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Unbekannte haben in einem Hotel in Hamburg-Heimfeld einen Geldautomaten aufgebrochen und sind mit ihrer Beute geflüchtet. Sprengmittel kamen nach Erkenntnissen der Polizei nicht zum Einsatz.

Zu viele Fische, zu wenig Licht: Nach einer Bürgerbeschwerde nimmt die Veterinärbehörde ein Aquarium im Gastraum eines Karlsruher Lokals unter die Lupe – und stellt dabei gleich mehrere Verstöße fest.

Freibergs Oberbürgermeister Preißler wird vorgeworfen, vor kurzem in einem Leipziger Hotel randaliert und Gegenstände aus dem Fenster geworfen zu haben. Nun wurde offiziell ein Disziplinarverfahren eröffnet.

In Peking sollen Essenskuriere künftig weniger unter Zeitdruck stehen. Wartezeiten an roten Ampeln werden aus der Lieferzeit herausgerechnet. Zudem sollen schlechtes Wetter und schwierige Verkehrsverhältnisse stärker berücksichtigt werden.