Ex-Mann scheitert mit Eilantrag gegen Christina Block

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Der Ex-Mann der im Zusammenhang mit der Entführung ihrer Kinder angeklagten Hamburger Unternehmerin Christina Block ist mit einem Eilantrag gegen Äußerungen des Anwalts seiner früheren Frau gescheitert. Stephan Hensel hatte sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen und vor der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt versucht, diese Aussagen untersagen zu lassen. Sein Antrag wurde zurückgewiesen. 

Dabei ging es nach Angaben der Richterin unter anderem um den von Blocks Anwalt Ingo Bott in einer Pressemitteilung geschilderten Abbruch des Kontakts der Kinder zu ihrer Mutter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht sieht Rechte des Ex-Mannes nicht verletzt 

Es sei zulässig, dass Hensel seinen Eilantrag direkt gegen Block gerichtet habe, obwohl ihr Anwalt die Aussage getätigt habe, entschied die Kammer. Nach einer Abwägung seines Interesses am Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und dem Recht seiner Ex-Frau auf freie Meinungsäußerung werde eine Persönlichkeitsrechtsverletzung jedoch vereint.

«Bei den angegriffenen Äußerungen handele es sich zum einen um Tatsachenbehauptungen, dessen Wahrheitsgehalt die Ex-Frau hinreichend glaubhaft gemacht habe», so die Richterin. Die übrigen gerügten Aussagen seien zulässige Meinungsäußerungen, mit welchen die Geschehnisse bewertet würden.

Block steht derzeit in Hamburg vor Gericht. Sie ist angeklagt, die Entführung zweier ihrer Kinder aus der Obhut ihres Ex-Mannes in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet das. Mit Block sitzen sechs weitere Beschuldigte auf der Anklagebank, darunter ihr Lebensgefährte Gerhard Delling. Auch er hat jede Schuld zurückgewiesen. (dpa)


 

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