Für Zauberer gilt ermäßigte Steuer - für den Nikolaus der volle Satz

| War noch was…? War noch was…?

Nicht nur Gastronomen und Hoteliers bringt das Mehrwertsteuer-Wirrwarr in Deutschland ins Grübeln. Auch Künstler, die auch im Gastgewerbe sind arbeiten sind betroffen. So hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden, dass Umsätze eines Zauberkünstlers dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Tritt die gleiche Person jedoch als Nikolaus, auf gilt der volle Satz.

Die Umsätze eines Zauberkünstlers unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - und nicht dem Regelsteuersatz. Das hat das Finanzgericht Münster (NRW) entschieden und damit der Klage eines Zauberers statt gegeben, wie die Justizbehörde am Montag mitteilte. Der Regelsteuersatz gilt dem Urteil zufolge aber für eine andere Tätigkeit des Mannes: Seine Einsätze als Nikolaus.

Das Finanzamt wollte die Arbeit des Mannes in den Jahren 2017 und 2018 mit dem damals gültigen Steuersatz von 19 Prozent belegen und erließ entsprechende Bescheide. Es handle sich nicht um eine theaterähnliche Leistung, so die Begründung der Finanzbehörde.

Das sieht das Finanzgericht Münsters anders (Az. 5 K 2414/19 U, Urteil vom 26. November): Der Kläger bietet demnach klassische Bühnenzauberei und fertigt Ballonskulpturen. Diese Tätigkeit entspreche einer Theatervorführung oder vergleichbaren Darbietungen, wie es im Umsatzsteuergesetz heißt. Und dafür gilt der ermäßigte Steuersatz, der im betroffenen Zeitraum 7 Prozent betrug.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Leinfelden-Echterdingen löste ein Kaminbrand am Freitagabend einen umfangreichen Rettungseinsatz aus. Um etwa 21.30 Uhr wurden Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei in die Filderbahnstraße gerufen, nachdem die Brandmeldeanlage eines dort ansässigen Hotels Alarm geschlagen hatte.

Am 11. November kommt vielerorts als Erinnerung an den heiligen Martin traditionell die Martinsgans auf den Tisch. Trotz Vogelgrippe-Welle ist das traditionelle Festessen auch in diesem Jahr gesichert.

Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, ihre beim Vater lebenden Kinder zu entführen. Nun wirft sie der Nebenklage einen Nötigungsversuch vor. Im Gerichtssaal erklärt sie, was dahintersteckt.

Vom 16. November 2025 bis zum 3. Januar 2026 präsentiert der Komiker Otto Waalkes seine Werke in einer Kunstausstellung im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden. Die Ausstellung mit dem Titel "ORESTIEN" ist Sachsens größte Einzelausstellung des Künstlers.

Gab Christina Block den Auftrag, ihre Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark entführen zu lassen? Mit der Vernehmung zweier Zeugen will das Landgericht Hamburg der Wahrheit näher kommen.

Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dänischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestätigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in Sønderborg. Christina Block zeigte sich erschüttert von dem Urteil.

Etwa 95.000 Menschen sind in Brandenburg und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Teil von Karnevalsvereinen. Was diese Tradition besonders macht.

Ex-Sternekoch Wohlfahrt zaubert Gerichte für den Supermarkt – und erzählt, dass ihm die Sterne nicht fehlen. Ihn treibt vieles an, ein Getriebener ist er nicht mehr. Eine Legende wird 70 Jahre alt.

Im Januar sterben in einem Skihotel in der Türkei Dutzende Menschen. Der Hotelbesitzer, seine Familie, der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde und weitere wurden nun zu dutzendfacher lebenslanger Haft verurteilt. Doch zentrale Verantwortliche bleiben ungestraft, meinen Kritiker.

Drei mutmaßliche Mitglieder einer internationalen Diebesbande sollen Luxushotels in Hessen und NRW als Jagdrevier betrachtet haben. In Düsseldorf stoppten Zivilfahnder den Beutezug.