Für Zauberer gilt ermäßigte Steuer - für den Nikolaus der volle Satz

| War noch was…? War noch was…?

Nicht nur Gastronomen und Hoteliers bringt das Mehrwertsteuer-Wirrwarr in Deutschland ins Grübeln. Auch Künstler, die auch im Gastgewerbe sind arbeiten sind betroffen. So hat jetzt das Finanzgericht Münster entschieden, dass Umsätze eines Zauberkünstlers dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Tritt die gleiche Person jedoch als Nikolaus, auf gilt der volle Satz.

Die Umsätze eines Zauberkünstlers unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - und nicht dem Regelsteuersatz. Das hat das Finanzgericht Münster (NRW) entschieden und damit der Klage eines Zauberers statt gegeben, wie die Justizbehörde am Montag mitteilte. Der Regelsteuersatz gilt dem Urteil zufolge aber für eine andere Tätigkeit des Mannes: Seine Einsätze als Nikolaus.

Das Finanzamt wollte die Arbeit des Mannes in den Jahren 2017 und 2018 mit dem damals gültigen Steuersatz von 19 Prozent belegen und erließ entsprechende Bescheide. Es handle sich nicht um eine theaterähnliche Leistung, so die Begründung der Finanzbehörde.

Das sieht das Finanzgericht Münsters anders (Az. 5 K 2414/19 U, Urteil vom 26. November): Der Kläger bietet demnach klassische Bühnenzauberei und fertigt Ballonskulpturen. Diese Tätigkeit entspreche einer Theatervorführung oder vergleichbaren Darbietungen, wie es im Umsatzsteuergesetz heißt. Und dafür gilt der ermäßigte Steuersatz, der im betroffenen Zeitraum 7 Prozent betrug.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ohne Coca-Cola gäbe es gar keinen Weihnachtsmann, behaupten manche. Warum sein Ursprung nichts mit dem US-Getränkehersteller zu tun hat und bei der Optik ein Pfälzer seine Finger im Spiel hatte.

Die aktuelle Mannschaft der Forschungsstation Neumayer III kann sich auf Hochrippe vom Rind mit Sauce béarnaise, Marktgemüse und Herzoginkartoffeln freuen. Das sagt der Koch, Thorben Koeppen, der ein Jahr lang auf Station gekocht und viele besondere Momente erlebt hat.

McDonald's hat einen mit KI hergestellten Reklamespot nach heftiger internationaler Kritik zurückgezogen. Der Spot erweckt den Eindruck, dass er in Amsterdam gedreht wurde. Doch in Wahrheit war er mit KI am Computer hergestellt worden.

Der mutmaßliche Chef der Entführer widerspricht als Zeuge zentralen Äußerungen von Christina Block. Er berichtet von einer Lagebesprechung und einem besonderen Teddy.

Die Mook-Gruppe, die hochwertige Restaurants wie Zenzakan, Ivory Club, Mon Amie Maxi und das M-Steakhouse betreibt, hatte es jüngst mit Gästen zu tun, die, ohne zu bezahlen, die Restaurants verließen. Da die Fahndung der Polizei ergebnislos blieb, nahmen die Gastronomen die Sache selbst in die Hand – mit Erfolg.

Fast fünf Monate nach Beginn des Block-Prozesses ist überraschend der mutmaßliche Kopf der Entführer als Zeuge beim Landgericht Hamburg erschienen. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu.

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß. Grund sind eine Krebserkrankung des 76-Jährigen und notwendige Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt.

Im Hotel Le Méridien Hamburg hat die erste Weihnachtsfeier für obdachlose Menschen stattgefunden. Angesichts der positiven Rückmeldungen gibt es bereits Überlegungen für eine Fortsetzung.

Im andauernden Ermittlungsverfahren wegen der Entführung der Block-Kinder hat die Staatsanwaltschaft Hamburg zwei weitere Beschuldigte aus Israel vernommen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Schritt bereits den Chef einer israelischen Sicherheitsfirma befragt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt

Die Compass Group Deutschland hat sich entschieden, in der Vorweihnachtszeit ein Zeichen der gesellschaftlichen Verantwortung zu setzen. Das Unternehmen unterstützte die Frankfurter Tafel mit einer Spende von 25.000 Euro anstelle der üblichen Weihnachtspräsente.