Gerichtsurteil: Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant

| War noch was…? War noch was…?

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss nicht als Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant anzusehen ist, für die ein Visum erteilt werden könnte. Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und gelernter Koch. Er beantragte beim Generalkonsulat der Bundesrepublik in Izmir die Erteilung eines Visums zur längerfristigen Einreise nach Deutschland, um hier als Spezialitätenkoch in einem Selbstbedienungsrestaurant in München zu arbeiten.

Dort würden nur landestypische traditionelle Gerichte nach Originalrezepten angeboten, und das Lokal habe einen erheblichen Bedarf an Köchen. Das Generalkonsulat lehnte die Erteilung des Visums ab, weil Imbissbetriebe und Schnellrestaurants mit Selbstbedienung keine Spezialitätenrestaurants seien.

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Auffassung des Generalkonsulats bestätigt und die Klage abgewiesen. Dabei könne offenbleiben, ob der schwerpunktmäßige Verkauf von Dönerprodukten und türkischer Pizza überhaupt als Angebot landestypischer und unverfälschter Gerichte der türkischen Küche angesehen werden könne. Denn es handele sich bei dem Betrieb der Arbeitgeberin bereits nicht um ein Restaurant. Darunter sei nach allgemeinem Sprachempfinden eine Gaststätte zu verstehen, in der Essen serviert werde und in der Gäste im Allgemeinen eine gewisse Zeit verweilten.

Diese Voraussetzungen erfülle der Döner-Schnellimbiss mit Selbstbedienung nicht. Vielmehr würden vor einem typischen Dönerspieß an einem Imbiss-Verkaufstresen mit Frischwarenvitrine und Taschenabstellmöglichkeit Speisen auf offen einsehbaren Fertigungsflächen zubereitet und zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort an vorhandenen Sitzmöglichkeiten abverkauft.

Weder werde das Essen serviert bzw. würden die Gäste an den Tischen bedient noch sei der Betrieb – zumindest schwerpunktmäßig – auf das Verweilen von Gästen über die kurzfristige Nahrungsaufnahme hinaus erkennbar eingerichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Koch kann versuchen, eine weitere Prüfung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu erreichen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach Vorwürfen von Tiermisshandlung hat der Europa-Park eine Hundeshow gestrichen. Was der Park, die Tierrechtsorganisation Peta und das Landratsamt dazu sagen.

Mehrere junge Menschen feiern in einem Hotel nahe München - mit Alkohol und Drogen. Für einige Gäste endet der Exzess im Krankenhaus. Ein Jugendlicher überlebt die Party nicht.

Ungewöhnlicher Stopp in Trier: Eine Busfahrerin hat per Telefon ihre Bestellung in einem Imbiss aufgegeben – und legt zur Überraschung der Fahrgäste eine Pause ein. Die Stadtwerke bitten um Entschuldigung.

McDonald's Deutschland tritt als Förderpartner der Initiative Ehrentag bei und widmet seine gesamte Jahreskommunikation 2026 dem Thema bürgerschaftliches Engagement. Gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt soll die Sichtbarkeit von lokalem Ehrenamt gestärkt werden.

Maskierte Täter werfen einen Gegenstand in ein Lokal in Kreuzberg, dann kommt es zur Explosion. Die Tat könnte im Zusammenhang mit zahlreichen Schießereien in der organisierte Kriminalität stehen.

«Doris White» und «George Smith»: Im Luxushotel der Familie Block sollen die Entführer unter Alias-Namen gewohnt haben. Die Richterin will vom mutmaßlichen Entführer wissen: Wurden die Zimmer bezahlt?

Für den bereits seit Anfang 2001 geschlossenen Hamburger Fernsehturm gibt es erstmals einen konkreten Terminplan: Der im Volksmund Tele-Michel genannte Turm soll ab der zweiten Jahreshälfte 2031 wieder für Besucher öffnen.

Auch in diesem Jahr stellte das aja Resort Garmisch-Partenkirchen wieder einen festlich geschmückten Wunschbaum im Foyer auf – mit Weihnachtswünschen von rheumakranken Kindern, die im Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendrheumatologie behandelt wurden.

Der Chef einer Sicherheitsfirma, der die Entführung der Block-Kinder organisiert haben soll, sagt im Gericht aus. Die Richterin will wissen: Wer zahlte für die Unterbringung im Luxushotel der Familie?

Nach einem Brand im Augsburger Hotelturm am 3. Dezember 2025, bei dem ein Bewohner und ein Feuerwehrmann verletzt wurden, ist ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft genommen worden. Ursprünglich wurde von einem technischen Defekt ausgegangen.