Gil Ofarim und Westin Hotel: Anwälte erheben Vorwürfe gegen Leipziger Justiz

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Nach Eröffnung eines Verleumdungs-Verfahrens gegen Gil Ofarim hat die Verteidigung des Musikers Vorwürfe gegen die Leipziger Justiz erhoben. Der Sänger muss sich ab 24. Oktober wegen Antisemitismus-Vorwürfen gegen ein Leipziger Hotel verantworten. Es solle ein öffentlichkeitswirksamer Schauprozess durchgeführt werden, teilten Ofarims Münchner Anwälte Alexander Stevens und Markus Hennig am Donnerstag mit. Dazu passe, dass der Eröffnungsbeschluss des Leipziger Landgerichts bislang nicht allen Verteidigern zugegangen sei.

Der 40-jährige Ofarim kommt wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Verleumdung vor Gericht, nachdem er vor einem Jahr in einem viralen Video geschildert hatte, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber so nicht zugetragen. Der betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht als Nebenkläger auf.

Dass nun gegen den Musiker ein Schauprozess durchgeführt werden solle, zeigt nach Ansicht der Anwälte auch die Besetzung der Strafkammer mit so vielen Richtern, wie sie sonst nur bei außergewöhnlich schweren Straftaten wie Mord und Totschlag
vorgesehen seien. Zudem erklärten die Verteidiger, das Gericht sei wohl selbst nicht von einer Verurteilung des Musikers überzeugt, wenn es darauf hinweise, dass Ofarims Verhalten auch als «üble Nachrede» betrachtet werden könne. (dpa)


 

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