Gil Ofarim und Westin-Hotel Leipzig: Gericht lässt Klage zu

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Das Landgericht Leipzig hat die Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Der Musiker hatte vor einem Jahr in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, soll der Prozess gegen den Künstler am 24. Oktober beginnen. Für das Verfahren hat das Landgericht sieben Verhandlungstage bis Ende November angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Eine Stellungnahme seines Anwalts lag zunächst nicht vor.

Der 40-jährige Musiker hatte im vorigen Oktober ein Video vor einem Leipziger Hotel aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Am nächsten Morgen veröffentlichte er es auf Instagram. Das Video ging viral und löste zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus.

Der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. (dpa)


 

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