Handgranate im Restaurant – 62-Jähriger muss ins Gefängnis

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Für die Drohung mit einer Handgranate in einem Restaurant in Bielefeld soll ein 62-Jähriger drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Außerdem muss der Mann einen Alkoholentzug machen, wie das Landgericht Bielefeld am Mittwoch entschieden hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 62-Jährige der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gemacht hat. Außerdem hatte er, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. 

Der Bielefelder hatte im Oktober 2025 in einem Restaurant im Bielefelder Stadtteil Sennestadt mit den Worten «Ich will sterben» eine scharfe Handgranate gezeigt. Zuvor war ihm ein Glas Wodka verweigert worden. Zunächst verließ er daraufhin in Begleitung eines Mitarbeiters das Gebäude. 

Draußen zeigte er laut den Ermittlungen erneut die Handgranate und forderte demnach vier Flaschen Wodka. Dann ging der Deutsche zurück in das Restaurant, wo ihm eine Flasche ausgehändigt wurde. Die Mitarbeiter wussten zu diesem Zeitpunkt, dass draußen bereits die Polizei wartete. Die stellte den 62-Jährigen und verletzte ihn durch einen Schuss ins Bein schwer. 

Der Mann hatte sich im Verfahren zu dem Vorwurf geäußert. Nach seiner Schilderung war der Auftritt in dem Restaurant so nicht geplant. Die Handgranate wollte er eigentlich entsorgen, nachdem er das Kriegsgerät schon länger besessen hatte. Mit 2,3 Promille Alkohol im Blut wollte er dann weiteren Wodka besorgen, ohne aber dabei mit der Handgranate zu drohen. 

Der 62-jährige Deutsche erklärte sich zu dem Alkoholentzug bereit. Die Verteidigung ließ offen, ob sie das Urteil annehmen oder in Revision vor den Bundesgerichtshof ziehen wird. (dpa)


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