Kein Schadensersatz im Hotel wegen schnarchender Oma

| War noch was…? War noch was…?

Schnarcher im Mehrbettzimmer können den Schlaf rauben - und der Frust ist besonders groß, wenn man exakt diese Situation durch die Hotelbuchung vermeiden wollte. Schadensersatz gibt es dann aber nicht.

Entspricht ein Hotelzimmer nicht der gebuchten Unterkunft, so ist dies bei Pauschalreisen ein Mangel. Betroffene können dann den Reisepreis mindern. Der Frust über diesen Mangel begründet für Kunden des Veranstalters aber nicht auch noch einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch. Denn selbst wenn die Stimmung der Reisenden im Keller ist, so fehlt es an einem kausalen Schaden. Das hat das Amtsgericht Hannover (Az.: 442 C 12227/17) entschieden, berichtet die Zeitschrift «Reiserecht aktuell» (4/2019).

Im verhandelten Fall hatte der spätere Kläger für sich und seine Frau ein Doppelzimmer gebucht. Seine Kinder sollten gemeinsam mit seiner Schwiegermutter in einem zusätzlich gebuchten Apartment mit zwei separaten Schlafzimmern übernachten. Vor Ort stand aber statt des Apartments nur ein Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten und einer Schlafcouch zur Verfügung. Großmutter und Kinder übernachteten daher im selben Raum, und die Oma raubte den Enkeln durch ihr Schnarchen den Schlaf. Dadurch war die Stimmung der gesamten Familie getrübt.

Neben einer Reisepreisminderung wollte der Kläger deshalb auch 1000 Euro Schadensersatz vor Gericht erstreiten. Die Klage hatte aber nur zum Teil Erfolg: Die Richter bewerteten die falsche Zimmerzuweisung als Mangel, der eine Preisminderung von 30 Prozent rechtfertigte. Dass statt eines Bettes nur eine Couch zur Verfügung stand, begründete einen weiteren Minderungsanspruch von 8 Prozent. Denn eine Couch erreiche den Komfort eines Doppelbettes nicht annähernd.

Nach Ansicht der Richter war mit dieser Minderungsquote aber auch der Frust über die Umstände mitabgedeckt. Dass der Kläger sich als Einladender besonders für die Umstände verantwortlich gefühlt hatte, sei zwar verständlich. Das könne aber nicht dazu führen, dass dies zu Lasten des Veranstalters gehe. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der mutmaßliche Entführer der Block-Kinder hat vor dem Landgericht Hamburg angekündigt, angeblich falschen Darstellungen zum Tatablauf entgegentreten zu wollen. Dies sei der Grund, warum er sich zu einer Aussage in Deutschland entschlossen habe.

Er gilt als Drahtzieher der Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24. Nun hat der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma vor Gericht erklärt, warum er für eine Aussage zurückkehrte.

Kein vorgezogener April-Scherz - McDonald’s setzt zum Valentinstag auf eine ungewöhnliche kulinarische Kombination. Das Unternehmen bringt limitierte Pakete heraus, die Chicken McNuggets mit hochwertigem Kaviar zusammenbringen. Die Aktion findet ausschließlich im digitalen Raum statt und ist nicht über die stationären Filialen verfügbar.

Die IST-Hochschule für Management stellt am 24. Februar 2026 ihr flexibles Fernstudienmodell in einer Online-Infoveranstaltung vor. Das Angebot umfasst Details zu Bachelor- und Masterstudiengängen sowie Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Beruf.

Vom NDW-Star zum Hotelier: Der Sänger Markus Mörl (Ich will Spaß) übernimmt gemeinsam mit seiner Familie ein Landhotel in Assmannshausen am Rhein. Die Dokumentation „Raus aufs Land“ zeigt ab Ende Januar, mit welchen finanziellen und baulichen Hürden der Künstler bei seinem Branchenwechsel zu kämpfen hat.

Zwischen Mehlstaub und Stoppuhr arbeitet Lilly Jahn aus Frankfurt jedes Wochenende an ihrem großen Ziel: der Bäcker‑Weltmeisterschaft in Taipeh. Ihr größter Gegner? Die Zeit.

Tränen, verzweifelte Großeltern und ein Angeklagter, der seine Einlassung in einem wichtigen Punkt korrigiert. Der 34. Tag im Block-Prozess war wieder voller Emotionen und überraschender Wendungen.

Acht Kegelbrüder aus dem Münsterland sollen nach einem Brand auf Mallorca für sieben Jahre ins Gefängnis. Ihnen wird vorgeworfen, vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach einer Kneipe geworfen zu haben, das in Brand geriet.

Nach der Entführung der Block-Kinder wurde zeitweise auch gegen Steakhaus-Unternehmer Eugen Block ermittelt. Durch eine Zeugenvernehmung könnte die Rolle des Großvaters wieder in den Fokus rücken.

Am Anfang der Urlaubswoche reißt sich eine Frau auf der Piste das Kreuzband, die Rückreise erfolgt erst Tage später. Warum sie laut einem Urteil dennoch fast die ganzen Hotelkosten zurückbekommt.