Kein Schadensersatz im Hotel wegen schnarchender Oma

| War noch was…? War noch was…?

Schnarcher im Mehrbettzimmer können den Schlaf rauben - und der Frust ist besonders groß, wenn man exakt diese Situation durch die Hotelbuchung vermeiden wollte. Schadensersatz gibt es dann aber nicht.

Entspricht ein Hotelzimmer nicht der gebuchten Unterkunft, so ist dies bei Pauschalreisen ein Mangel. Betroffene können dann den Reisepreis mindern. Der Frust über diesen Mangel begründet für Kunden des Veranstalters aber nicht auch noch einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch. Denn selbst wenn die Stimmung der Reisenden im Keller ist, so fehlt es an einem kausalen Schaden. Das hat das Amtsgericht Hannover (Az.: 442 C 12227/17) entschieden, berichtet die Zeitschrift «Reiserecht aktuell» (4/2019).

Im verhandelten Fall hatte der spätere Kläger für sich und seine Frau ein Doppelzimmer gebucht. Seine Kinder sollten gemeinsam mit seiner Schwiegermutter in einem zusätzlich gebuchten Apartment mit zwei separaten Schlafzimmern übernachten. Vor Ort stand aber statt des Apartments nur ein Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten und einer Schlafcouch zur Verfügung. Großmutter und Kinder übernachteten daher im selben Raum, und die Oma raubte den Enkeln durch ihr Schnarchen den Schlaf. Dadurch war die Stimmung der gesamten Familie getrübt.

Neben einer Reisepreisminderung wollte der Kläger deshalb auch 1000 Euro Schadensersatz vor Gericht erstreiten. Die Klage hatte aber nur zum Teil Erfolg: Die Richter bewerteten die falsche Zimmerzuweisung als Mangel, der eine Preisminderung von 30 Prozent rechtfertigte. Dass statt eines Bettes nur eine Couch zur Verfügung stand, begründete einen weiteren Minderungsanspruch von 8 Prozent. Denn eine Couch erreiche den Komfort eines Doppelbettes nicht annähernd.

Nach Ansicht der Richter war mit dieser Minderungsquote aber auch der Frust über die Umstände mitabgedeckt. Dass der Kläger sich als Einladender besonders für die Umstände verantwortlich gefühlt hatte, sei zwar verständlich. Das könne aber nicht dazu führen, dass dies zu Lasten des Veranstalters gehe. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bald soll sich entscheiden, ob der an Krebs erkrankte Alfons Schuhbeck zurück ins Gefängnis muss. Das Landgericht München hatte den Fernsehkoch und Gastronomen im Juli unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts verurteilt.

Die Polizei in Siegburg sah sich am Montagmorgen mit einem ungewöhnlichen Fall konfrontiert, nachdem eine Zeugin an der Wahnbachtalstraße den Diebstahl von gebrauchtem Frittierfett aus einem Restaurantlager meldete. Sowohl der Transporter als auch die Ölfässer wurden als Beweismittel beschlagnahmt.

Er hatte auf Millionen aus dem Erbe seiner Mutter gehofft, doch der Brauerei-Spross wird wohl weiter leer ausgehen. Zu einem Berufungsverfahren im Erbschaftsstreit wird es jedenfalls nicht kommen.

Ein leichter Tritt - schon ist der Job weg. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Das geht aus einem aktuellen Fall hervor. Hier war ein Arbeitnehmer in Rage geraten, weil der Chef ihm das Handy verbot.

Das Magazin Merian präsentiert in der aktuellen Ausgabe eine kuratierte Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte Deutschlands für das Jahr 2025. Die Zusammenstellung beleuchtet sowohl Märkte mit jahrhundertealter Tradition als auch neue, teils unkonventionelle Adventserlebnisse.

Am späten Abend kam es in einem Burgerrestaurant im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel zu einer Schussabgabe, bei der ein Mitarbeiter schwer verletzt wurde. Der Täter ist laut Polizeiangaben vom Morgen weiterhin auf der Flucht.

Das Ermittlungsverfahren nach dem Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vom August 2024 zieht sich bis ins neue Jahr. Eine Einlassung des beschuldigten Statikers liege noch nicht vor, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit.

Ein Schwelbrand auf dem Flachdach des Cliff Hotels in Sellin erforderte den Einsatz mehrerer Freiwilliger Feuerwehren. Die Brandursache wird in den laufenden Dacharbeiten am Gebäude vermutet. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Klärung des genauen Hergangs aufgenommen, der Sachschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt.

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner hochgiftiges MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.

Zuerst vermuteten die Behörden eine Lebensmittelvergiftung bei der Hamburger Familie. Ein Gutachten stellt nun klar: Eine Vergiftung durch Insektizide im Hotel ist die Ursache.