Kein Schmerzensgeld nach Sturz in Hotel

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Ein Hotelbesitzer an der Mosel ist nicht verpflichtet, einer Frau Schadensersatz zu zahlen, nachdem diese auf einer Treppe gestürzt und sich dabei verletzt hatte. So entschied das Landgericht Koblenz. Die Klägerin hatte sich bei dem Sturz im Juni 2020 den Fuß gebrochen und forderte insgesamt 15.000 Euro Schmerzensgeld.

Wie „SWR aktuell“ berichtet, wurde die Frau nach ihrem Sturz mehrfach operiert und konnte insgesamt zwei Monate lang nicht arbeiten. Die Klägerin forderte daher vom Hotelbetreiber Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro, da sie der Meinung war, dass das Hotel seine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Sie monierte das Fehlen eines zweiten Handlaufs an der Treppe sowie die Stolperfallen durch lose Teppichflicken.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da der Hotelier alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und die Treppe ausreichend gesichert hatte – einschließlich eines festen und griffsicheren Handlaufs. Zudem hatte die Frau angegeben, beim Umknicken keinen Halt gefunden zu haben. Nach Ansicht des Gerichts waren die Treppe und die Teppichflicken somit nicht die Ursache für den Sturz. Der Hotelier treffe daher keine Schuld, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


 

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