Lärm durch Nager: Geld zurück für Urlauber

| War noch was…? War noch was…?

Irgendwas kann auf Reisen ja immer schiefgehen. Wer einen Urlaub bucht, hofft womöglich, bloß nicht krank zu werden. Und der Flug möge bitte auch nicht ausfallen. Doch wer rechnet schon damit, im Hotel von Nagetieren um den Schlaf gebracht zu werden?

So ging es einem Mann, der für sich und seine Familie eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta für mehr als 5.000 Euro gebucht hatte. Im Hotel kam dann das böse Erwachen: nachts knabberten und kratzten die Nager so laut an den Zimmerwänden, dass die Familie keinen erholsamen Schlaf bekommen konnte und nach vier Nächten in ein anderes Zimmer umzog. 

Immerhin konnte der Mann deshalb aber zumindest eine anteilige Rückzahlung des Reisepreises erwirken. So entschied das Amtsgericht München (Az.: 223 C 17811/24). Über das Urteil informiert jetzt der Deutsche Anwaltverein. 

Kläger konnte nächtliche Nagetierstörung glaubhaft darstellen

Laut dem beklagten Reiseveranstalter war ein Nagetierbefall im Hotel nicht erwiesen gewesen. Die Schilderungen des Mannes befand das Gericht aber für glaubhaft genug. Denn er konnte detailliert und nachvollziehbar von der nächtlichen Lärmbelästigung berichten. 

Zudem hatte der Kläger Bilder gemacht, die zeigten, dass das Ersatzzimmer deutlich kleiner war als das ursprüngliche Zimmer. Aus Sicht des Amtsgerichts würde niemand Verständiges so eine Verschlechterung in Kauf nehmen, wenn es vorher keinen Mangel gab.

Das Gericht entschied daher auf eine Reisepreisminderung für die ersten vier Tage um 45 Prozent. Der Urlauber bekam damit eine Summe von 684 Euro vom Reiseveranstalter zurück.

Für Schadenersatz reichte es nicht

Womit der Kläger aber nicht durchkam: Er wollte zusätzlich einen Schadenersatz in Höhe von gut 850 Euro, weil die aufgewendete Urlaubszeit nutzlos gewesen sei. Die entgangene Urlaubsfreude war für das Gericht aber nicht erheblich genug. Außerdem sprach gegen einen Schadenersatz, dass die Familie nur in den Nächten beeinträchtigt wurde, tagsüber aber alle Leistungen ohne Mängel waren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Bunt, modern, emotional: Das neue Wiesn-Plakat wurde hochgelobt - und sorgt nun für Wirbel. Warum der Künstler jetzt sogar Anfeindungen im Netz erlebt – und was die Stadt dazu sagt.

Nach dem mutmaßlichen Verschwinden und dem sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica erheben die Eltern Vorwürfe gegen den Europa-Park.

Vor vier Jahren warf Gil Ofarim einem Hotelmitarbeiter vor, ihn aus antisemitischen Gründen nicht einchecken lassen zu haben. Die Vorwürfe waren erfunden. Nun äußert sich der Mitarbeiter erstmals.

Er kam als umstrittenster Thronanwärter - und geht als König: Musiker Gil Ofarim hat trotz aller kontroversen Diskussionen um seine Person das RTL-Dschungelcamp gewonnen. Der 43-Jährige erhielt am späten Abend die meisten Stimmen der Zuschauer.

Lecker oder gewöhnungsbedürftig? Ein Känguru-Chili in der Uni-Mensa in Erlangen spaltet die Meinungen – und bringt sogar Buchautor Marc-Uwe Kling ins Gespräch.

Die Angehörigen der Brandopfer von Crans-Montana berichten über die Katastrophe, die ihr Leben für immer verändert hat. Eine TV-Reportage zeigt, wie ihr Alltag durch das Unglück aus den Fugen gerät.

Mehr als zwei Monate nach dem Tod einer Hamburger Familie in Istanbul fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für sechs Verdächtige wegen fahrlässiger Tötung. Für einen Hotelangestellten werden demnach bis zu 15 Jahren Haft gefordert.

In einem Hotel in Oklahoma stürzte nach einem massiven Wassereintritt die Decke des Speisesaals ein. Videoaufnahmen von Gästen zeigen den Vorfall, der sich während einer extremen Kältewelle ereignete. Verletzt wurde niemand, die genaue Ursache wird noch untersucht.

Acht Kegelbrüder aus dem Münsterland wird vorgeworfen, für den Brand einer Kneipe auf Mallorca verantwortlich zu sein. Nun bekommen sie mehr als 368.000 Euro Kaution zurück – doch die Staatsanwaltschaft fordert weiter sieben Jahre Haft.

Der mutmaßliche Entführer der Block-Kinder hat vor dem Landgericht Hamburg angekündigt, angeblich falschen Darstellungen zum Tatablauf entgegentreten zu wollen. Dies sei der Grund, warum er sich zu einer Aussage in Deutschland entschlossen habe.