Lärm durch Nager: Geld zurück für Urlauber

| War noch was…? War noch was…?

Irgendwas kann auf Reisen ja immer schiefgehen. Wer einen Urlaub bucht, hofft womöglich, bloß nicht krank zu werden. Und der Flug möge bitte auch nicht ausfallen. Doch wer rechnet schon damit, im Hotel von Nagetieren um den Schlaf gebracht zu werden?

So ging es einem Mann, der für sich und seine Familie eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta für mehr als 5.000 Euro gebucht hatte. Im Hotel kam dann das böse Erwachen: nachts knabberten und kratzten die Nager so laut an den Zimmerwänden, dass die Familie keinen erholsamen Schlaf bekommen konnte und nach vier Nächten in ein anderes Zimmer umzog. 

Immerhin konnte der Mann deshalb aber zumindest eine anteilige Rückzahlung des Reisepreises erwirken. So entschied das Amtsgericht München (Az.: 223 C 17811/24). Über das Urteil informiert jetzt der Deutsche Anwaltverein. 

Kläger konnte nächtliche Nagetierstörung glaubhaft darstellen

Laut dem beklagten Reiseveranstalter war ein Nagetierbefall im Hotel nicht erwiesen gewesen. Die Schilderungen des Mannes befand das Gericht aber für glaubhaft genug. Denn er konnte detailliert und nachvollziehbar von der nächtlichen Lärmbelästigung berichten. 

Zudem hatte der Kläger Bilder gemacht, die zeigten, dass das Ersatzzimmer deutlich kleiner war als das ursprüngliche Zimmer. Aus Sicht des Amtsgerichts würde niemand Verständiges so eine Verschlechterung in Kauf nehmen, wenn es vorher keinen Mangel gab.

Das Gericht entschied daher auf eine Reisepreisminderung für die ersten vier Tage um 45 Prozent. Der Urlauber bekam damit eine Summe von 684 Euro vom Reiseveranstalter zurück.

Für Schadenersatz reichte es nicht

Womit der Kläger aber nicht durchkam: Er wollte zusätzlich einen Schadenersatz in Höhe von gut 850 Euro, weil die aufgewendete Urlaubszeit nutzlos gewesen sei. Die entgangene Urlaubsfreude war für das Gericht aber nicht erheblich genug. Außerdem sprach gegen einen Schadenersatz, dass die Familie nur in den Nächten beeinträchtigt wurde, tagsüber aber alle Leistungen ohne Mängel waren. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen kommen bei einem Hotelbrand in Westbengalen Menschen ums Leben. Diesmal ist die Millionenstadt Kolkata betroffen.

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand.

Die Chefermittlerin im Fall Block hat ihre Zeugenaussage abgeschlossen. Nun können sich die Verteidiger dazu äußern. Mehrere Anwälte erheben Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.