Nach Diebstahl aus Atlantik-Hotel: Neuer Prozess um Udo Lindenbergs Porsche

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Wer entwendete vor knapp zwei Jahren Udo Lindenbergs Porsche aus der Tiefgarage des Atlantik-Hotels in Hamburg? Nach einem Freispruch für den Angeklagten bemüht sich nun das Landgericht Hamburg um Aufklärung. Am ersten Prozesstag kommen eine Reihe von Merkwürdigkeiten zur Sprache.

Fast zwei Jahre nach dem Diebstahl eines Porsches von Udo Lindenberg (75) hat am Landgericht Hamburg ein neuer Prozess begonnen. Das Amtsgericht St. Georg hatte den 27-jährigen Angeklagten am 6. Oktober vergangenen Jahres vom Vorwurf des Diebstahls oder der Hehlerei in diesem Fall freigesprochen. Wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von drei anderen Autos hatte ihn das Gericht jedoch zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. (Tageskarte berichtete)

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte hatten Berufung eingelegt. Die Berufung seines Mandanten richte sich nur gegen das Strafmaß für die drei anderen Taten, präzisierte der Verteidiger am Freitag.

Die Polizei hatte den Sportwagen des Rockmusikers drei Tage nach dem Diebstahl vom 22. Juni 2020 in einer Garage in Ahrensburg in Schleswig-Holstein sichergestellt. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Porsche 911 R. Es sei ein «Puristen-Porsche», sagte der damalige Ermittlungsführer am Freitag als Zeuge aus. Die Lackierung von Lindenbergs Porsche - schwarz mit roten Streifen - hätten überhaupt nur drei Wagen. Das Fahrzeug sei an den Türen durch die Aufschrift «No Panic» weiter personalisiert. Vielleicht hätten die Diebe es deswegen auch abgestellt, vermutete der Zeuge.

Der 32-jährige Kriminalbeamte berichtete von mehreren Merkwürdigkeiten. Die Diebe hätten den Porsche offensichtlich mit einem Original-Zweitschlüssel gefahren. Zur Tatzeit habe das Tor der Hotelgarage nahe der Alster, in der der Porsche geparkt war, offengestanden. Die Videoüberwachung sei kaputt gewesen, was das Hotel aber erst später bemerkt habe. Nach der Tat habe sich ein anonymer Anrufer bei der Polizei gemeldet und gesagt, dass der Porsche durch Ahrensburg gefahren sei und er den Fahrer kenne. Aus Angst vor dessen Familie müsse er aber anonym bleiben.

Dann tauchte auf Facebook ein Foto auf, das mit einem Presseartikel zum Diebstahl verlinkt war. Es zeigte den Wagen auf dem Parkplatz einer Werkstatt, wo der Porsche vor dem Diebstahl gewartet worden war. Eine Aufschrift lautete: «Ich habe ihn.» Wer das Foto gepostet hatte, konnte die Polizei nicht feststellen.

Nach der Sicherstellung des Sportwagens sei es außerdem zu einem Zwischenfall gekommen, berichtete der Kripobeamte. Beim Verladen habe sich ein Halteseil gelöst, schließlich habe es eine Schlägerei zwischen dem Abschlepper und einem völlig Unbeteiligten gegeben. Ob der Porsche dabei beschädigt wurde, blieb unklar.

Lindenberg habe immer nur ein und denselben Autoschlüssel benutzt, sagte der Kripobeamte. Der zweite Originalschlüssel sei erstmals von den Dieben eingesetzt worden, wie eine Datenauswertung ergeben habe. Der Zweitschlüssel für den 911 R sollte in einem Hotelsafe liegen, doch dort sei ein Schlüssel von einem anderen Porsche gewesen.

Der Garagen-Stellplatz, auf dem der gestohlene Wagen entdeckt wurde, gehörte nach Angaben des Kripobeamten zu einer Wohnung, die ein Kfz-Werkstattbetreiber an wechselnde Bewohner vermietete. Dieser sei schon häufig Beschuldigter in Verfahren «über die gesamte Klaviatur des Kfz-Betrugs» gewesen.

Der Fingerabdruck auf der Rückseite des falschen Kennzeichens an Udo Lindenbergs Porsche sowie die DNA-Spur an einem Stecker zur Steuereinheit im Inneren seien dem Angeklagten zugeordnet worden, sagte der Kripobeamte. Allerdings hätten bei der DNA-Spur nur neun von zwölf möglichen Merkmalen bestimmt werden können.

Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte erklärt, dass er das Kennzeichen gekauft, in der Hand gehalten und weiterverkauft habe. Dabei habe er nicht gewusst, dass es für einen Diebstahl verwendet werden sollte. Die DNA-Spur hatte das Amtsgericht für keinen ausreichenden Beweis gehalten, weil ein Gutachter die Übereinstimmungen mit der DNA des Beschuldigten für zu schwach hielt.

Der Verteidiger bekräftigte am Freitag, dass der Hauptbelastungszeuge seiner Ansicht nach nicht glaubwürdig sei. Der ehemalige Mithäftling hatte vor dem Amtsgericht ausgesagt, dass der Angeklagte ihm von dem Diebstahl berichtet habe. Er selbst wolle nun «reinen Tisch» machen. Doch nur 22 Tage nach seiner Freilassung sei er wieder festgenommen worden. Der Zeuge sei ein mehrfach vorbestrafter Betrüger.

Verteidiger Kilian Deery forderte die Staatsanwaltschaft auf, ihre Berufung zurückzunehmen. Sein Mandant sitze bereits wegen anderer Delikte seit anderthalb Jahren in Strafhaft und habe drei weitere Jahre vor sich, erklärte der Anwalt. Da fielen die drei Monate, die zwischen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht und dem verkündeten Strafmaß lägen, nicht ins Gewicht. (dpa)


 

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