Nach Hoteleinsturz in Kröv – Anklage gegen Statiker erhoben

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Zwei Jahre nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv an der Mosel mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Ingenieur für Baustatik erhoben. Der Vorwurf laute fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie Baugefährdung, teilte die Behörde in Rheinland-Pfalz mit.

Dem Beschuldigten werde unter anderem vorgeworfen, «unter Außerachtlassung seiner beruflichen Sorgfaltspflichten verkannt zu haben, dass das Gebäude akut einsturzgefährdet war», hieß es. Der Mann habe es unterlassen, ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Einsturzes zu ergreifen und auf eine Einstellung des Hotelbetriebs hinzuwirken.

Was der Beschuldigte zum Vorwurf sagt

Der Staatsanwaltschaft zufolge bestreitet der Beschuldigte den Vorwurf. Für ihn als Statiker für das Fachgebiet Tragwerksstatik, der sich üblicherweise mit neu errichteten Bauwerken beschäftige, sei der Einsturz nicht vorhersehbar gewesen. Darauf habe er seine Auftraggeber hingewiesen. Die Anklagebehörde sei hingegen der Auffassung, dass er hätte erkennen müssen, dass ein Einsturz drohe und akuter Handlungsbedarf bestehe.

In dem Hotel war am 6. August 2024 abends ein komplettes Stockwerk in sich zusammengebrochen. Eine 64-jährige Frau und der 59 Jahre alte Hotelbetreiber starben. Sieben Menschen waren teils über Stunden in den Trümmern gefangen.

Was ein Gutachten sagt

Einem Gutachten zufolge war das Gebäude wegen Materialversagens eingestürzt. Wegen einer Aufstockung in den 1980er Jahren sei es zu einer Überlastung der Altbausubstanz gekommen. Zuvor hatten sich erkennbare Risse gebildet, der Hotelbetreiber beauftragte den Statiker mit der Prüfung der Rissbildung.

«Durch die unter Leitung des Statikers veranlassten Bauarbeiten sei das Gebäude in einen labilen Zustand geraten, der letztlich zum Einsturz geführt habe», hatte die Staatsanwaltschaft Trier Ende Juni mitgeteilt. (dpa)


 

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