Neue Anklage gegen Alfons Schuhbeck

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Alfons Schuhbeck sitzt derzeit wegen Steuerhinterziehung in der Justizvollzugsanstalt Rothenfeld. Nachdem ihm die Justiz in den vergangenen Tagen bereits einige Haftprivilegien strich (Tageskarte berichtete), hat nun die Staatsanwaltschaft München erneut Anklage gegen den 75-Jährigen erhoben. So wirft ihm die Behörde unter anderem Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in neunzehn Fällen und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 479 Fällen vor. 

Herr Schuhbeck werde sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache habe er sich bislang nicht geäußert, erklärten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert Berichten zufolge.

Im Jahr 2023 hatte das Landgericht München I Schuhbeck bereits zu drei Jahren und zwei Monaten Haft rechtskräftig verurteilt, weil er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und Gelder aus den Kassen seiner Restaurants veruntreut haben soll.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, geht sie in ihrer Anklage von folgenden, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalten aus: 

Der Angeschuldigte war Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer. In dieser Funktion baute er über Jahre hinweg eine Unternehmensgruppe auf, die in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, insbesondere der Gastronomie tätig war. Für neun dieser von ihm vertretenen Unternehmen stellte der Angeschuldigte die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.

Hinsichtlich mehrerer Unternehmen beantragte er jeweils Coronasoforthilfe, November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfen II und III. Er machte dabei laut Staatsanwaltschaft wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen. Die ausgezahlten Hilfen habe der Angeschuldigte nicht wie vorgegeben zielgerichtet für betriebliche Zwecke der jeweils antragstellenden Unternehmen verwendet, sondern einen Großteil der Beträge an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Verbindlichkeiten bedient. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatvorwurf des Subventionsbetruges in neunzehn Fällen.

In vier Fällen sei zwar der Tatbestand des Subventionsbetruges nicht erfüllt, jedoch der Tatbestand des Betruges, in fünf weiteren Fällen, in denen die Hilfen nicht ausbezahlt wurden, der Tatbestand des versuchten Betruges.

Der Angeschuldigte beschäftigte für die genannten Gesellschaften fortlaufend Arbeitnehmer. Als Geschäftsführer war er verpflichtet, deren Beitragsanteile zusammen mit dem Arbeitgeberanteil monatlich an die zum Einzug berechtigten gesetzlichen Krankenkassen abzuführen. Aufgrund eines jeweils neu gefassten Tatentschlusses kam der Angeschuldigte dieser Verpflichtung jeweils nicht nach, sondern führte in 212 Fällen rund 260.000 Euro nicht und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht an die gesetzlichen Krankenkassen ab.

Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt?

Durch die teilweise bereits seit 2017 bestehende Zahlungsunfähigkeit der von dem Angeschuldigten vertretenen Gesellschaften wurden zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt, indem sie mit den Gesellschaften auf Gegenleistung basierende Verträge abschlossen und Leistungen erbrachten, jedoch die Gegenleistung von Seiten der Gesellschaften ausblieb. Mindestens ein Unternehmen musste daher selbst Insolvenzantrag stellen. Zahlreiche ehemalige Gläubiger sehen sich nunmehr mit erheblichen Anfechtungsforderungen von Seiten des Insolvenzverwalters konfrontiert, sofern sie Zahlungen durch den Angeschuldigten zu Zeitpunkten erhalten haben, zu denen die von ihm vertretenen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig waren.Durch den unberechtigten Bezug von Coronahilfen und anderen Subventionen (in Höhe von rund 460.000 Euro) wurde die öffentliche Hand erheblich geschädigt, durch die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen die Krankenkassen ebenso wie die Arbeitnehmer.

Die Ermittlungen, die Ende 2021 begannen, wurden von einer auf Wirtschaftsstraftaten, insbesondere Insolvenzstraftaten und (Corona-)Subventionsbetrug spezialisierten Abteilung der Staatsanwaltschaft München I geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurden unter anderem anhand der Insolvenztabellen die 80 Gläubiger mit den höchsten Forderungen sowie das Finanzamt und die Landeshauptstadt München angeschrieben und um Auskunft betreffend die Forderungen ersucht. Ferner wurden Bankauskünfte zu sämtlichen Bankkonten aller elf Gesellschaften des Angeschuldigten ab dem Jahr 2017 erholt und ausgewertet, dies betraf rund 50 Konten. Die Ermittlungsakten haben einen Umfang von rund 45 Bänden, die Anklageschrift umfasst 124 Seiten.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung wird die zuständige 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I entscheiden.

Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. 


 

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