Ein Rechtsstreit um die «Schützenlisl» geht in eine neue Runde. Ein Wiesn-Wirt möchte auf diesem Wege erreichen, dass er den Namen und das Bild des auf einem Fass tanzenden Biermadls doch noch verwenden darf. Ende Februar hatte ihm nämlich das Landgericht München I genau dies untersagt und der Klage der Traunsteiner Münchner Kindl Brauerei stattgegeben, die die «Schützenlisl» für sich reklamiert (Tageskarte berichtete). Gegen dieses Urteil hat der Festwirt nun Berufung eingelegt, die der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in München nun verhandelt.
Der Gastronom hatte sich das Bild und den Namen «Schützenlisl» 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen, um damit Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie schützen zu lassen. Diese Marke sei aber verfallen und müsse gelöscht werden, befand das Landgericht im Februar.