Neuer Ärger für Alfons Schuhbeck: Bundesamt für Justiz geht gegen Promi-Koch vor

| War noch was…? War noch was…?

Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck vor. Der mit Insolvenz und Steuerermittlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das teilte das BFJ auf Anfrage mit.

Schuhbecks Sprecher ließ eine Anfrage zu den Verfahren zunächst unbeantwortet. Die Firmen des Kochs haben seit mehreren Jahren keine Geschäftszahlen mehr veröffentlicht. Unter anderem fehlen im Bundesanzeiger die Bilanzen der «Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG» und «Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG» für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte.

Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall mindestens 2500 Euro und höchstens 25 000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein. «Bei fortgesetzter Weigerung werden die Ordnungsgeldandrohungen sowie Ordnungsgeldfestsetzungen so lange wiederholt und hinsichtlich der Ordnungsgeldhöhe gesteigert, bis das Unternehmen seine Offenlegungspflicht erfüllt hat», erklärte eine Sprecherin des Bundesamts. Die konkrete Summe wurde von der Behörde nicht genannt.

Der Koch hatte am vergangenen Wochenende Insolvenz angemeldet und dafür ausgebliebene staatliche Coronahilfen verantwortlich gemacht (Tageskarte berichtete). Das bayerische Wirtschaftsministerium äußert sich nicht konkret zu diesem Einzelfall, hat aber betont, dass alle Berechtigten auch finanzielle Hilfe bekommen haben.

Gegen Schuhbeck laufen seit längerem Steuerermittlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwaltschaft äußert sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall.

Ein Einzelfall ist Schuhbeck beim Bundesamt für Justiz jedoch nicht: 2020 wurden wegen Verstößen gegen die Publizitätspflicht rund 193 300 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, 2019 rund 200 700.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Ermittler suchen nach Spuren in dem zum Teil niedergebrannten Gebäude. Das leerstehende Hotel hatte immer wieder für Schlagzeilen wegen der «Reichsbürger»-Szene gesorgt.

Das Penck Hotel in Dresden veranstaltete am Samstag ein kostenloses Open-Air-Warm-up auf der Hotelterrasse anlässlich des Konzerts der Toten Hosen. Entgegen der ursprünglichen Planung kam die Band spontan selbst vorbei.

Wer in Amberg in der Oberpfalz mit dem Auto unterwegs ist, sollte aufpassen: Wegen ausgelaufenen Frittierfetts besteht nach Angaben der Polizei Rutschgefahr auf einer Straße. 

Ein Streit um den Alkoholausschank in einer Gießener Vereinsgaststätte beschäftigt die Justiz. Die Pächter wollen aus Konzeptgründen kein Bier und andere alkoholische Getränke servieren, der Tennisclub hat ihnen deshalb fristlos gekündigt. Nun soll ein Güterichter helfen. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol?

Bei einem Brand in einem Gastronomiebetrieb am Wiesbadener Kochbrunnenplatz ist ein Beschäftigter verletzt worden. Nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers handelt es sich bei dem betroffenen Restaurant um das Café del Sol.

In einem leerstehenden Hotel in Bad Lauterberg im Harz ist ein Feuer ausgebrochen. Bei dem betroffenen Gebäude handelt es sich um ein Hotel, das in der Vergangenheit mit einer Gruppierung der sogenannten Reichsbürger in Verbindung stand.

Traf sich Christina Block kurz vor der Entführung zum Jahreswechsel 2023/24 mit den maskierten Tätern? Diese Frage bestimmt auch den Endspurt des Prozesses. Es fallen scharfe Worte.

Ein unbekannter Täter hat in der Nacht auf Donnerstag einen Nachtportier in einem Bonner Hotel mit einer Schusswaffe bedroht und Bargeld erbeutet. Nun sucht die Polizei Zeugen des Vorfalls.

Christina Block hat im Prozess um die Entführung ihrer Kinder noch einmal ausführlich Stellung genommen. Dabei gab sie tiefe Einblicke in Familienkonflikte und korrigierte sich in einigen Punkten.

Nach mehreren Monaten des Schweigens hat die angeklagte Mutter Christina Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder nun wieder das Wort ergriffen. Sie wolle einige Punkte ihrer Aussage aus dem Juli 2025 korrigieren. Mehrmals brach ihr die Stimme weg, als sie über ihre Kinder sprach.