Mutmaßlicher Entführer: Mussten im Block-Hotel nichts zahlen

| War noch was…? War noch was…?

Im Hamburger Block-Prozess hat der mutmaßliche Chef der Entführer ausgesagt, von seinem Team sei für Unterkunft und Essen im Luxushotel der Familie nie Geld verlangt worden. «Es war ganz klar abgeklärt, dass wir nicht bezahlen müssen», sagte der 68-Jährige nach Angaben einer Dolmetscherin im Landgericht.

Der Geschäftsführer eines israelischen Sicherheitsunternehmens soll die Entführung der beiden Kinder weg vom Wohnsitz des Vaters in Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 organisiert und durchgeführt haben.

Richterin gab rechtlichen Hinweis

Die Vorsitzende Richterin hatte an einem früheren Prozesstag einen rechtlichen Hinweis mit Blick auf den mitangeklagten Anwalt der Block-Gruppe gegeben. Der 63-Jährige könne auch wegen Untreue verurteilt werden, weil er die Anweisung gegeben haben soll, die Israelis über Wochen und Monate umsonst im Hotel zu beherbergen. Dadurch sei der Elysée Hotel AG ein Schaden von mindestens 200.000 Euro entstanden. Christina Block könne in dieser Sache wegen Beihilfe oder Anstiftung verurteilt werden.

Der Chef des Sicherheitsunternehmens ist in dem Fall auch Beschuldigter und wurde bis kürzlich mit Haftbefehl gesucht. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu.

Hauptangeklagte ist die Hamburger Unternehmerin Christina Block. Ihr wird vorgeworfen, nach einem langen Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann den Auftrag zur Entführung gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, bestreitet das. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Für den bereits seit Anfang 2001 geschlossenen Hamburger Fernsehturm gibt es erstmals einen konkreten Terminplan: Der im Volksmund Tele-Michel genannte Turm soll ab der zweiten Jahreshälfte 2031 wieder für Besucher öffnen.

Auch in diesem Jahr stellte das aja Resort Garmisch-Partenkirchen wieder einen festlich geschmückten Wunschbaum im Foyer auf – mit Weihnachtswünschen von rheumakranken Kindern, die im Deutschen Zentrum für Kinder- und Jugendrheumatologie behandelt wurden.

Nach einem Brand im Augsburger Hotelturm am 3. Dezember 2025, bei dem ein Bewohner und ein Feuerwehrmann verletzt wurden, ist ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft genommen worden. Ursprünglich wurde von einem technischen Defekt ausgegangen.

Ohne Coca-Cola gäbe es gar keinen Weihnachtsmann, behaupten manche. Warum sein Ursprung nichts mit dem US-Getränkehersteller zu tun hat und bei der Optik ein Pfälzer seine Finger im Spiel hatte.

Die aktuelle Mannschaft der Forschungsstation Neumayer III kann sich auf Hochrippe vom Rind mit Sauce béarnaise, Marktgemüse und Herzoginkartoffeln freuen. Das sagt der Koch, Thorben Koeppen, der ein Jahr lang auf Station gekocht und viele besondere Momente erlebt hat.

McDonald's hat einen mit KI hergestellten Reklamespot nach heftiger internationaler Kritik zurückgezogen. Der Spot erweckt den Eindruck, dass er in Amsterdam gedreht wurde. Doch in Wahrheit war er mit KI am Computer hergestellt worden.

Der mutmaßliche Chef der Entführer widerspricht als Zeuge zentralen Äußerungen von Christina Block. Er berichtet von einer Lagebesprechung und einem besonderen Teddy.

Die Mook-Gruppe, die hochwertige Restaurants wie Zenzakan, Ivory Club, Mon Amie Maxi und das M-Steakhouse betreibt, hatte es jüngst mit Gästen zu tun, die, ohne zu bezahlen, die Restaurants verließen. Da die Fahndung der Polizei ergebnislos blieb, nahmen die Gastronomen die Sache selbst in die Hand – mit Erfolg.

Fast fünf Monate nach Beginn des Block-Prozesses ist überraschend der mutmaßliche Kopf der Entführer als Zeuge beim Landgericht Hamburg erschienen. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu.

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß. Grund sind eine Krebserkrankung des 76-Jährigen und notwendige Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt.