One-Night-Stand im Einzelzimmer: Drohen Probleme mit Hotel?

| War noch was…? War noch was…?

Im Hotelzimmer gelten ähnliche Regeln wie bei Mietwohnungen. Heißt: Privat ist privat – aber mit Grenzen, zum Beispiel mit Blick auf Besucher. Dürfen Freunde also für ein paar Stunden mit hinein und was ist mit One-Night-Stands? Rechtsanwalt Paul Degott gibt im Interview Antworten.

Herr Degott, man hat für sich allein ein Hotelzimmer gebucht. Doch dann trifft man am Abend jemand Nettes und verbringt die Nacht gemeinsam in dem Zimmer. Ist das aus rechtlicher Sicht ein Problem?

Paul Degott: Aus menschlicher Sicht ist das natürlich völlig in der Ordnung. Aus rechtlicher Sicht schätze ich es so ein: Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein. Wenn das jedoch zu einer dauerhaften Nutzung wird, möglicherweise auch mit Frühstück, dürfte der Hotelier sagen: Ihr nehmt jetzt doppelte Leistungen in Anspruch und das will ich auch bezahlt haben.

Der Beherbergungsvertrag, den man bei der Buchung mit dem Hotel abschließt, geht - zumindest in Deutschland - aufs normale Mietrecht zurück. Das ist quasi ein Unterfall eines Mietvertrages. Ich miete also eine Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch, wie das im Gesetz heißt. Und wenn ich ein Einzelzimmer buche und ausnahmsweise eine andere Person bei mir schläft, dürfte das in diesem Rahmen sein. Es darf eben kein Dauerzustand werden – sondern es sollte bei einer Nacht bleiben.

Darf ein Hotelier eigentlich klopfen und schauen, ob noch jemand im Zimmer ist?

Degott: Das wird nicht gehen. Nein, nein. Das ist Privatsphäre. Wenn ich das Hotelzimmer buche, ist das, als wenn ich eine Wohnung miete. Und die ist ja mein privater Bereich: Der Vermieter kann nicht einfach mal unangekündigt kommen und gucken, was so los ist.

Wenn auf Dauer mehr Personen im Zimmer sind als gebucht, dürfte der Hotelier das aber auf kurz oder lang mitbekommen – durch die Reinigungskräfte, die das Zimmer saubermachen zum Beispiel. Und dann kann er schon auf den Gast zukommen und sagen: Sie haben nur ein Einzelzimmer gebucht, doch hier wohnen ja zwei Leute. Er kann dann mehr Geld verlangen – und gegebenenfalls den Gast auch des Hotels verweisen, weil der gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.

Was ist, wenn ich Freunde treffe, die woanders untergebracht sind, und ihnen vorschlage: Komm, wir gehen kurz in mein Zimmer und hängen zusammen ab. Kann das Hotel so etwas verbieten?

Degott: Dass mal jemand zu Besuch kommt, vielleicht länger sitzen bleibt und ein Bier trinkt: Das dürfte kein Problem und Teil einer vertragsgemäßen Nutzung sein. Es darf aber nicht ausufern. Wenn Gäste etwa randalieren und Sachen kaputtschlagen, kann der Hotelier vom Gast Schadenersatz verlangen. Und auch hier könnte zudem der Rauswurf aus dem Hotel drohen.

ZUR PERSON: Der Rechtsanwalt Paul Degott ist auf Reiserecht spezialisiert. Er führt eine Kanzlei in Hannover.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Magazin Time Out hat den besten Burger der Welt gekürt. Platz eins geht an ein Restaurant in Tokio, gefolgt von Betrieben in Kapstadt und Madrid.

Nach einem Fahrzeugbrand in der Tiefgarage des Steigenberger Hotels Petersberg in Königswinter musste das Gebäude vorsorglich geräumt werden. Der Hotelbetrieb konnte noch am selben Abend wieder aufgenommen werden.

Ein Hakenkreuz aus veganem Hack sorgt beim AfD-Landesparteitag für Aufregung. Aktivisten hatten sich für die Aktion heimlich in ein Hotel eingebucht. Die Parteiführung reagiert empört.

Ein 37-jähriger Hotelangestellter auf Kreta gerät ins Visier der Ermittler: Verdacht auf Terror-Ausbildung, Sprengstoffpläne und Verbindungen nach Zypern. Was steckt dahinter?

Wer trug Verantwortung beim Inferno von Crans-Montana? Das Betreiberpaar muss sich gemeinsam Fragen stellen – auch zu fehlenden Kontrollen und verschlossenen Fluchtwegen.

Nach dem Diebstahl von drei Pizzen in Gau-Odernheim verfolgten ein Zeuge und der Wirt die mutmaßlichen Täter. Die Polizei stoppte das Fluchtfahrzeug wenig später und stellte weitere mutmaßliche Verstöße des Fahrers fest.

Das Kärntner Weingut Lenzbauer.wine hat 300 Weinflaschen in der Veldener Bucht des Wörthersees versenkt. Die Weine sollen dort ein Jahr lang in rund 30 Metern Tiefe unter Wasser reifen.

in Hotel in Bayern hat eine Buchung aus Israel mit einer antisemitischen Begründung abgelehnt. Nach Kritik entschuldigte sich das Hotel in der Oberpfalz per E-Mail bei dem Gast und lud diesen zu einem kostenlosen Urlaub ein.

Eine Frau aus Virginia fordert 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Outback Steakhouse. Sie gibt an, in einer Filiale auf verschüttetem Kartoffelpüree ausgerutscht zu sein und dabei schwere Verletzungen erlitten zu haben.

Nach dem Tod eines baden-württembergischen Touristen am Gardasee hat die Rechtsmedizin in Deutschland eine Leichenschau durchgeführt. Berichten zufolge hatte der Mann über starke Beschwerden geklagt, nachdem er in einem Restaurant Fisch gegessen hatte.