One-Night-Stand im Einzelzimmer: Drohen Probleme mit Hotel?

| War noch was…? War noch was…?

Im Hotelzimmer gelten ähnliche Regeln wie bei Mietwohnungen. Heißt: Privat ist privat – aber mit Grenzen, zum Beispiel mit Blick auf Besucher. Dürfen Freunde also für ein paar Stunden mit hinein und was ist mit One-Night-Stands? Rechtsanwalt Paul Degott gibt im Interview Antworten.

Herr Degott, man hat für sich allein ein Hotelzimmer gebucht. Doch dann trifft man am Abend jemand Nettes und verbringt die Nacht gemeinsam in dem Zimmer. Ist das aus rechtlicher Sicht ein Problem?

Paul Degott: Aus menschlicher Sicht ist das natürlich völlig in der Ordnung. Aus rechtlicher Sicht schätze ich es so ein: Wenn jemand nur über die Nacht bleibt und dann vor dem Frühstück wieder verschwindet, sollte das kein Problem sein. Wenn das jedoch zu einer dauerhaften Nutzung wird, möglicherweise auch mit Frühstück, dürfte der Hotelier sagen: Ihr nehmt jetzt doppelte Leistungen in Anspruch und das will ich auch bezahlt haben.

Der Beherbergungsvertrag, den man bei der Buchung mit dem Hotel abschließt, geht - zumindest in Deutschland - aufs normale Mietrecht zurück. Das ist quasi ein Unterfall eines Mietvertrages. Ich miete also eine Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch, wie das im Gesetz heißt. Und wenn ich ein Einzelzimmer buche und ausnahmsweise eine andere Person bei mir schläft, dürfte das in diesem Rahmen sein. Es darf eben kein Dauerzustand werden – sondern es sollte bei einer Nacht bleiben.

Darf ein Hotelier eigentlich klopfen und schauen, ob noch jemand im Zimmer ist?

Degott: Das wird nicht gehen. Nein, nein. Das ist Privatsphäre. Wenn ich das Hotelzimmer buche, ist das, als wenn ich eine Wohnung miete. Und die ist ja mein privater Bereich: Der Vermieter kann nicht einfach mal unangekündigt kommen und gucken, was so los ist.

Wenn auf Dauer mehr Personen im Zimmer sind als gebucht, dürfte der Hotelier das aber auf kurz oder lang mitbekommen – durch die Reinigungskräfte, die das Zimmer saubermachen zum Beispiel. Und dann kann er schon auf den Gast zukommen und sagen: Sie haben nur ein Einzelzimmer gebucht, doch hier wohnen ja zwei Leute. Er kann dann mehr Geld verlangen – und gegebenenfalls den Gast auch des Hotels verweisen, weil der gegen die Vertragsbedingungen verstoßen hat.

Was ist, wenn ich Freunde treffe, die woanders untergebracht sind, und ihnen vorschlage: Komm, wir gehen kurz in mein Zimmer und hängen zusammen ab. Kann das Hotel so etwas verbieten?

Degott: Dass mal jemand zu Besuch kommt, vielleicht länger sitzen bleibt und ein Bier trinkt: Das dürfte kein Problem und Teil einer vertragsgemäßen Nutzung sein. Es darf aber nicht ausufern. Wenn Gäste etwa randalieren und Sachen kaputtschlagen, kann der Hotelier vom Gast Schadenersatz verlangen. Und auch hier könnte zudem der Rauswurf aus dem Hotel drohen.

ZUR PERSON: Der Rechtsanwalt Paul Degott ist auf Reiserecht spezialisiert. Er führt eine Kanzlei in Hannover.


Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's hat einen mit KI hergestellten Reklamespot nach heftiger internationaler Kritik zurückgezogen. Der Spot erweckt den Eindruck, dass er in Amsterdam gedreht wurde. Doch in Wahrheit war er mit KI am Computer hergestellt worden.

Der mutmaßliche Chef der Entführer widerspricht als Zeuge zentralen Äußerungen von Christina Block. Er berichtet von einer Lagebesprechung und einem besonderen Teddy.

Die Mook-Gruppe, die hochwertige Restaurants wie Zenzakan, Ivory Club, Mon Amie Maxi und das M-Steakhouse betreibt, hatte es jüngst mit Gästen zu tun, die, ohne zu bezahlen, die Restaurants verließen. Da die Fahndung der Polizei ergebnislos blieb, nahmen die Gastronomen die Sache selbst in die Hand – mit Erfolg.

Fast fünf Monate nach Beginn des Block-Prozesses ist überraschend der mutmaßliche Kopf der Entführer als Zeuge beim Landgericht Hamburg erschienen. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu.

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß. Grund sind eine Krebserkrankung des 76-Jährigen und notwendige Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt.

Im Hotel Le Méridien Hamburg hat die erste Weihnachtsfeier für obdachlose Menschen stattgefunden. Angesichts der positiven Rückmeldungen gibt es bereits Überlegungen für eine Fortsetzung.

Im andauernden Ermittlungsverfahren wegen der Entführung der Block-Kinder hat die Staatsanwaltschaft Hamburg zwei weitere Beschuldigte aus Israel vernommen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Schritt bereits den Chef einer israelischen Sicherheitsfirma befragt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt

Die Compass Group Deutschland hat sich entschieden, in der Vorweihnachtszeit ein Zeichen der gesellschaftlichen Verantwortung zu setzen. Das Unternehmen unterstützte die Frankfurter Tafel mit einer Spende von 25.000 Euro anstelle der üblichen Weihnachtspräsente.

Die 20. Benefiz Gala von McDonald's Deutschland zugunsten der Kinderhilfe Stiftung verzeichnete einen Rekordbetrag. Der Erlös kommt den Ronald McDonald Häusern und Oasen zugute, welche Familien schwer kranker Kinder nahe den Spezialkliniken beherbergen.

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.