Reise-Mitbringsel bedrohen heimische Wildtiere und Pflanzen

| War noch was…? War noch was…?

Wer gut erholt aus den Sommerferien zurückkehrt, bringt meist schöne Erinnerungen, viele Fotos und vielleicht ein kitschiges Souvenir mit. Die wenigsten Urlauber rechnen damit, dass sie auch gefährliche Mitbringsel im Gepäck haben könnten. Doch schneller als gedacht verbreiten wir Menschen unterwegs und zu Hause Krankheitserreger oder schleppen unbewusst invasive Arten ein, die heimische Wildtiere und Pflanzen gefährden.

So könnten Wanderer, die in Feuchtgebieten unterwegs waren, ungewollt Pilze verbreiten, die für Amphibien lebensbedrohlich sind. Der sogenannte Bsal-Pilz (Batrachochytrium salamandrivorans) und der sogenannte Bd-Pilz (Batrachochytrium dendrobatidis) befallen die Haut von Fröschen und Lurchen und töten die Tiere oft innerhalb weniger Wochen. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen, in den Niederlanden und in Belgien hat der Bsal-Pilz bereits ganze Salamanderpopulationen ausgelöscht. Die Sporen der Pilze können an Schuhen und Taschen, aber auch an Hundefell haften bleiben.

"Reiserückkehrer und Wanderer aus betroffenen Gebieten sollten ihre Schuhe desinfizieren, bevor sie wieder in heimischen Wäldern und Parks spazieren gehen - auch wenn sie nur in einem anderen Bundesland waren", rät Sophia Lansing, Artenschützerin bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Eine aktuelle Karte zur Verbreitung von Bsal gibt es hier: http://bsaleurope.com/european-distribution/.

Auch die Viren der erstmals 2020 in Deutschland aufgetretenen Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden durch Berufskraftfahrer wie auch Reisende verbreitet - meist über achtlos weggeworfene Speiseabfälle entlang von Autobahnen und Bundesstraßen. In Kochschinken etwa kann das Virus - das für den Menschen völlig ungefährlich ist - monatelang überleben. Landen virushaltige Lebensmittelreste auf oder neben überfüllten Mülleimern an Raststätten oder in den dort angrenzenden Wäldern, sind sie ein gefundenes - aber tödliches - Fressen für Wildschweine. Infizierte Tiere sterben innerhalb von zehn Tagen.

Zurzeit kommt das Virus vor allem im Dreiländereck Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen vor. Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg bittet darum Autofahrer: "Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen Sie die Reste wieder mit nach Hause."

Gute klimatische Bedingungen machen es dem Japankäfer derzeit leicht, sich in Deutschland auszubreiten. Er schädigt Blätter und Früchte von mehr als 300 Pflanzenarten - darunter Wein, verschiedene Obstbäume und Rosen. Laut Julius Kühn-Institut (JKI) in Braunschweig wird die invasive Käferart oft unbemerkt mitgeführt - zum Beispiel in Auto oder Bahn, in oder auf Pflanzen, Blumensträußen, Komposterde oder auch Rollrasen. In Norditalien und der Schweiz verbreitet sich der kaffebohnenkleine Käfer bereits rasant. In Baden-Württemberg wurden erste Tiere nachgewiesen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bittet darum, Verdachtsfälle auf einen Befall dem Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslands zu melden.

Neben unabsichtlich eingeschleppten Arten gibt es auch bewusst eingeführte Mitbringsel, die viel Schaden anrichten können. So sollten Urlauber die Idee, eine hübsche Topfpflanze in den Koffer zu stecken, schnell wieder verwerfen - gleiches gilt für Samen oder Erde. In allen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen können sich Insekten, Pilze oder Bakterien verbergen. In Holz können Käferlarven stecken und die Blätter exotischer Pflanzen sind möglicherweise Virenträger. Mitgebrachte Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten brauchen darum ein Gesundheitszeugnis, das durch die zuständige Pflanzenschutzbehörde des Urlaubslandes ausgestellt wird. Grundsätzlich gelten für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen die Bestimmungen der Europäischen Union. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Es lohnt sich, einen Blick auf die "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung" zu werfen. Dort beschreibt die Europäische Union Tier- und Pflanzenarten, die mit ihrer Ausbreitung heimische Arten, Lebensräume oder Ökosysteme schädigen können.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Magazin Time Out hat den besten Burger der Welt gekürt. Platz eins geht an ein Restaurant in Tokio, gefolgt von Betrieben in Kapstadt und Madrid.

Nach einem Fahrzeugbrand in der Tiefgarage des Steigenberger Hotels Petersberg in Königswinter musste das Gebäude vorsorglich geräumt werden. Der Hotelbetrieb konnte noch am selben Abend wieder aufgenommen werden.

Ein Hakenkreuz aus veganem Hack sorgt beim AfD-Landesparteitag für Aufregung. Aktivisten hatten sich für die Aktion heimlich in ein Hotel eingebucht. Die Parteiführung reagiert empört.

Ein 37-jähriger Hotelangestellter auf Kreta gerät ins Visier der Ermittler: Verdacht auf Terror-Ausbildung, Sprengstoffpläne und Verbindungen nach Zypern. Was steckt dahinter?

Wer trug Verantwortung beim Inferno von Crans-Montana? Das Betreiberpaar muss sich gemeinsam Fragen stellen – auch zu fehlenden Kontrollen und verschlossenen Fluchtwegen.

Nach dem Diebstahl von drei Pizzen in Gau-Odernheim verfolgten ein Zeuge und der Wirt die mutmaßlichen Täter. Die Polizei stoppte das Fluchtfahrzeug wenig später und stellte weitere mutmaßliche Verstöße des Fahrers fest.

Das Kärntner Weingut Lenzbauer.wine hat 300 Weinflaschen in der Veldener Bucht des Wörthersees versenkt. Die Weine sollen dort ein Jahr lang in rund 30 Metern Tiefe unter Wasser reifen.

in Hotel in Bayern hat eine Buchung aus Israel mit einer antisemitischen Begründung abgelehnt. Nach Kritik entschuldigte sich das Hotel in der Oberpfalz per E-Mail bei dem Gast und lud diesen zu einem kostenlosen Urlaub ein.

Eine Frau aus Virginia fordert 1,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz von Outback Steakhouse. Sie gibt an, in einer Filiale auf verschüttetem Kartoffelpüree ausgerutscht zu sein und dabei schwere Verletzungen erlitten zu haben.

Nach dem Tod eines baden-württembergischen Touristen am Gardasee hat die Rechtsmedizin in Deutschland eine Leichenschau durchgeführt. Berichten zufolge hatte der Mann über starke Beschwerden geklagt, nachdem er in einem Restaurant Fisch gegessen hatte.