Mit den weiteren Lockerungen in der Corona-Krise zum kommenden Mittwoch (10. Juni) dürfen auch wieder Bordelle in Rheinland-Pfalz unter Auflagen öffnen. Das sieht die am Donnerstagabend veröffentlichte neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vor; auch ein eigenes Hygienekonzept für Bordelle gibt es schon. Das sorgt nicht nur für Begeisterung, in vielen anderen Ländern müssen solche Etablissements weiter geschlossen bleiben.
Konkret heißt es in der Verordnung, das Abstandsgebot sei in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben - darunter explizit auch Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen - einzuhalten, «sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt». Kann das Abstandsgebot nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht, sofern die Art der Dienstleistung dies zulasse. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen, die Kontaktdaten aller Personen müssen auch in Bordellen erfasst werden.
Auch abseits der Bordelle bringt die neunte Verordnung einige Veränderungen. Unter anderem dürfen Shisha-Bars den Betrieb wieder aufnehmen. Die Gastronomie darf von Mittwoch an wieder bis 0.00 aufmachen, aktuell ist noch um 22.30 Uhr Schluss. Der Passus zu einer Reservierungs- und Anmeldepflicht ist in der jüngsten Verordnung entfallen. (dpa)