"Schöner, jünger, geiler": Würzburger Volksfest verbietet Ballermann-Hit «Layla»

| War noch was…? War noch was…?

Die Stadt Würzburg hat einem Bericht der «Mainpost» zufolge das Abspielen des Schlagers «Layla» auf dem Kiliani-Volksfest in der Stadt verboten. «Es wird sichergestellt, dass das Lied künftig nicht mehr gespielt wird», zitiert die Zeitung in ihrer Dienstagausgabe einen Sprecher der Stadt. Hintergrund sei der von Kritikern als sexistisch empfundene Liedtext. «Layla» von DJ Robin & Schürze steht derzeit auf Platz 1 der deutschen Singlecharts und gilt vor allem bei jungen Leuten als Stimmungshit auf Volksfesten.

Bundesweit ist allerdings eine Debatte um den Liedtext entbrannt, in dem es um eine Prostituierte geht. Die Stadt Würzburg hatte bereits mit den Volksfest-Betreibern eine Vereinbarung geschlossen, dass das umstrittene «Donaulied» - dessen Text sich um eine Vergewaltigung dreht - nicht mehr gespielt werden darf. Die Vereinbarung umfasse alle Liedtexte, die rassistische oder sexistische Inhalte haben, berichtet die Zeitung. Nun dürfe auch «Layla» auf dem Fest nicht mehr gespielt werden.
 

«Natürlich ist das Lied sexistisch», sagte der Direktor des Zentrums für Populäre Kultur und Musik an der Universität Freiburg, Michael Fischer, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist ein Partyschlager.» In dem Song werde eine Frau namens Layla beschrieben und «in sexistischer Weise besungen, und das Video unterstützt das natürlich auch in seiner Bildsprache.»

Dass die Protagonistin des Clips offensichtlich ein Mann in High Heels, schwarzem Minirock und mit blonder Perücke ist, ändere nichts am Charakter des Liedes. Dies sei jenseits von Ironie oder Transaspekten. «Das ist einfach ein sexistischer Song.»

In dem Hit von DJ Robin & Schürze heißt es unter anderem: «Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).» Die Musiker waren zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Ein Sprecher Würzburgs sagte, als Veranstalter des Volksfestes habe man den Festzeltbetreiber gebeten, den Song nicht mehr zu spielen. Zuvor hatte ein Medienhaus die Stadt auf den Song aufmerksam gemacht, öffentliche Kritik hatte es bis dato nicht gegeben. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Kunde beschwert sich über ein zu leichtes halbes Brot. Das hat teure Folgen für den Bäckermeister. Jetzt muss jede Scheibe gewogen werden. Macht die Regelung die Kunden glücklich?

Etliche Menschen klagten in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Probleme. Zahlreiche Rettungskräfte rückten an. Mittlerweile ist die Ursache für die Beschwerden bekannt.

Für das Hotel Palace in Luzern war ein angebliches Verkaufsinserat über 275 Millionen Euro aufgetaucht. Das Hotelmanagement dementierte einen Verkauf und bezeichnet das Angebot als vollständig erfunden.

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.