Schuhbecks Anwälte sehen "Zweifel und Ungereimtheiten" in Vorwürfen

| War noch was…? War noch was…?

Die Verteidiger des wegen Steuerhinterziehung angeklagten Alfons Schuhbeck sehen in den Vorwürfen gegen ihren Mandanten «Zweifel und Ungereimtheiten». Das sagte Schuhbecks Anwalt Sascha König am Mittwoch vor dem Landgericht München I. «Möglicherweise stellt sich hierbei am Ende des Verfahrens heraus, dass Herr Schuhbeck nicht Täter, sondern selbst Opfer ist, weil nicht nur der Fiskus, sondern zuvorderst er betrogen wurde.»

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73 Jahre alten Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 in 25 Fällen hinterzogen haben soll.

Der Mann, der dieses Programm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft entwickelt haben soll, steht gemeinsam mit Schuhbeck vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er räumte die Vorwürfe zu Beginn des Prozesses ein und legte über seine Anwältin ein Geständnis ab. Er gab an, Schuhbeck habe ihn beauftragt, das Tool zu entwickeln. Er habe dies getan, weil er in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden habe.

Dass Einnahmen gelöscht und so Steuern hinterzogen wurden, bestreiten Schuhbecks Anwälte nicht. Sie betonen aber, dass es weder Indizien noch Beweise dafür vorlägen, dass der Gastronom selbst in die Kasse gegriffen hat. Außerdem hätten die Ermittler keine Antwort darauf, wo die Millionen in bar geblieben sein sollen, um die Schuhbeck seine Einnahmen verkürzt haben soll.

Schuhbeck erschien am Mittwochmorgen in weißem Hemd und dunkelblauem Sakko. Er wirkte blass und mitgenommen, als er den Gerichtssaal mit seinen beiden Anwälten betrat und sich den Kameras stellte. Er selbst bestätigte nur seinen Namen, Beruf und die Namen seiner Eltern, äußerte sich ansonsten aber nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Kreuzfahrtschiff mit lesbischen, schwulen und bisexuellen Passagieren an Bord darf in der Türkei nicht anlegen. Die Behörden begründen ihre Entscheidung mit «moralischen Werten».

Jedes Jahr am 4. Juli findet in den USA vor dem Vergnügungspark Coney Island ein traditionelles Hot-Dog-Wettessen statt. Und fast jedes Jahr gewinnt am Ende Joey Chestnut. In diesem Jahr verteidigte der 42-Jährige seinen Titel bereits zum 18. Mal.

Zwischen deutschem Stammtisch und berüchtigter Walking Street: Pattaya vereint Ruhestand und Rotlicht wie kaum ein anderer Ort in Asien. Nun sorgt ein grausiges Verbrechen weltweit für Schlagzeilen.

Ein Hotelgast in Werder (Havel) soll Übernachtungen und Speisen im Wert von mehr als 5.000 Euro nicht bezahlt haben. Die Polizei nahm den 39-Jährigen für ein beschleunigtes Verfahren fest.

Rocco Forte Hotels führen die Audio-Initiative Bedtime Stories für junge Patienten in Rom ein. Das Projekt wird durch Benefizmittel für ein neues Familienwohnprojekt ergänzt.

Hans im Glück beteiligte sich mit einem eigenen Wagen und verschiedenen Aktionen an der CSD-Parade in München. Dabei standen neben der Präsenz auf der Strecke auch gastronomische Angebote an den lokalen Standorten im Fokus.

Im Block-Prozess sagt ein Zeuge aus Israel per Video aus, der bei der Entführung Neujahr 2024 eines der Tatfahrzeuge gelenkt haben soll. Er schildert dem Gericht, was ihn damals bewegte.

Fernsehkoch Johann Lafer hat sich nach der breiten Berichterstattung über seine Krebserkrankung mit einer persönlichen Botschaft an die Öffentlichkeit gewandt. Darin berichtet er von einem positiven Behandlungsverlauf und bittet zugleich um Respekt für die Privatsphäre seiner Familie.

Tiefer als 29,4 Grad sank die Temperatur im ostsächsischen Kubschütz in der Nacht nicht - nach vorläufigen Angaben des Deutschen Wetterdienstes der höchste Nachtwert seit Beginn der Aufzeichnungen.

Nach dem Tod einer Hamburger Familie in einem Istanbuler Hotel hat das Gericht geurteilt. Die Angehörigen sehen einige der Haftstrafen als gerechtes Urteil an - dennoch kündigt der Anwalt Berufung an.