Sorgerechtsstreit um Block-Kinder: 35-Jähriger in U-Haft

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In der Silvesternacht vor knapp elf Monaten eskaliert der Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block in einer nächtlichen Aktion in Süddänemark. Nun sitzt ein mutmaßlich Beteiligter in Hamburg in Untersuchungshaft. Der 35-Jährige stehe im Verdacht, einer der Unbekannten gewesen zu sein, die den Jungen und das Mädchen - damals 10 und 13 Jahre alt - gewaltsam nach Deutschland brachten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Der Beschuldigte mit portugiesischer und israelischer Staatsangehörigkeit soll dem Vater der Kinder zusammen mit weiteren Personen aufgelauert, ihn angegriffen und ihm die in seiner Obhut befindlichen Kinder mit Gewalt entzogen haben.

Der Verdächtige wurde den Angaben zufolge am 27. September bei seiner Einreise nach Zypern verhaftet. Zuvor war auf Antrag der Hamburger Staatsanwaltschaft ein internationaler Haftbefehl erlassen worden. Zielfahnder des Landeskriminalamts hätten den Beschuldigten nach Hamburg gebracht, hieß es. Seit November sitze er in Untersuchungshaft. Zunächst berichtete die «Bild» über die Verhaftung.

Sorgerechtsstreit um Kinder in Dänemark

Die Unternehmerin und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für ihre beiden jüngeren Kinder. Der Sohn und die Tochter leben seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Das Ehepaar ist geschieden.

Die nächtliche Aktion in Dänemark hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht (Tageskarte berichtete). Nach einem Gerichtsbeschluss musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen. Christina Block ist eine Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Restaurant-Kette Block House. 

Das Oberlandesgericht hatte am 19. Februar 2024 entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Gegen die Entscheidung des Gerichts hat Christina Block Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Die Beschwerde sei weiter anhängig, sagte ihre familienrechtliche Anwältin Elisabeth Unger am Freitag.

Gegen die 51-Jährige und ihren Vater (84) laufen auch Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger. Es bestehe der Verdacht, dass Eugen und Christina Block die Kindesentziehung zu Silvester organisiert und mithilfe weiterer Beschuldigter ausgeführt hätten, erklärte die Hamburger Staatsanwaltschaft. 

Durchsuchung im Frühjahr

Um Beweise aufzufinden, waren im Mai das zur Block-Gruppe gehörende Elysée-Hotel sowie die Wohn- und Geschäftsräume der Gruppe im Stadtteil Poppenbüttel durchsucht worden. Es war die dritte Aktion dieser Art in dem Fall. Das Hotel und das Wohnhaus Christina Blocks waren am 12. Januar durchsucht worden. Am 8. März hatte die Staatsanwaltschaft weitere Durchsuchungen in dem Hotel und bei der Block Systems GmbH veranlasst.

Christina Blocks Anwalt in der Strafsache hatte dazu erklärt, sie habe zu keinem Zeitpunkt dritten Personen einen Auftrag erteilt, ihre Kinder mit Gewalt aus Dänemark nach Hamburg zu verbringen. Eugen Block sagte dem «Hamburger Abendblatt» (26.5.2024): «Ich habe damit nichts zu tun und kann dazu nichts sagen.»

Auch gegen den Vater der beiden Kinder läuft ein Strafverfahren wegen Entziehung Minderjähriger. Das Amtsgericht hatte die Zulassung einer Anklage zunächst abgelehnt, weil die Kinder im August 2021 nicht mit Gewalt, Drohung oder List der Mutter vorenthalten wurden und sich weiter in einem EU-Land befänden. Das Landgericht sah das anders, weil Dänemark als einziges EU-Land familienrechtliche Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten nicht automatisch anerkennt. Eine Jugendschutzkammer am Landgericht Hamburg muss nach Angaben einer Gerichtssprecherin entscheiden, ob die Anklage gegen den 50-Jährigen zugelassen und der Prozess eröffnet wird.

Der Anwalt des Vaters teilte mit, dass er einen Freispruch für seinen Mandanten für zwingend halte. «Seine Kinder vor Gewalt zu schützen, darf nicht strafbar sein», argumentierte Philip von der Meden. Er begrüße es, wenn Gewaltvorwürfe der Kinder gegen ihre Mutter umfassend aufgeklärt würden. 

Bereits Anfang des Jahres hatte der Anwalt von Christina Block, Otmar Kury, die Vorwürfe zurückgewiesen: «In den familiengerichtlichen Verfahren ist das Gegenstand und die Mutter hat auch immer gesagt, dass sie die Kinder natürlich nicht geschlagen hat, und es gibt keine Beweise dafür.» Die Aussagen der Kinder seien durch den Vater beeinflusst und nicht glaubhaft. 

Eile bei Ermittlungen geboten

Anders als im Verfahren gegen den Vater ist bei den Ermittlungen gegen den auf Zypern gefassten Mann besondere Eile geboten. Sitzt jemand in Untersuchungshaft, hat er Anspruch auf baldige rechtliche Klarheit. Ein Prozess müsste spätestens sechs Monate nach dem Haftbefehl beginnen. 

Ein möglicherweise wichtiges Beweismittel ist weiter verschwunden: Im Mai hatte die Polizei öffentlich nach einem Wohnmobil mit Pforzheimer Kennzeichen gefahndet. Das Fahrzeug sei am 1. Januar 2024 dazu genutzt worden, zwei Kinder unrechtmäßig aus Dänemark nach Deutschland zu bringen, hieß es in dem Aufruf. Die Suche nach dem Wohnmobil dauere an, sagte am Freitag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. (dpa)


 

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