Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in einem Münchner Hotel hat die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei handle es sich «um ein spezielles Vorermittlungsverfahren», teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Montag auf Anfrage mit. Das Verfahren soll klären, «ob im Zusammenhang mit dem Ableben einer bestimmten Person Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten gegeben sind».
Das Kind war am Freitag in einem Hotel von einer Steinstatue erschlagen worden. Weshalb die etwa 200 Kilogramm schwere Figur umkippte, war zunächst unklar. Die Polizei teilte am Montag mit, dass die Ermittlungen zum Unfallhergang noch laufen.













