Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft nach tödlichem Sturz aus Frankfurter Hotel

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Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft nach tödlichem Sturz aus Frankfurter Hotel

Ein 60-jähriger Deutsch-Brite soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt seine Ehefrau im Mai 2023 von einem Balkon im 22. Stock eines Hotels im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen gestoßen und damit ermordet haben. Im Schlussplädoyer vor dem Landgericht Frankfurt beantragte die Staatsanwältin eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie sehe die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als erfüllt an.

Der Anwalt der gemeinsamen Kinder und der Mutter der Getöteten schloss sich diesem Antrag an und vertrat darüber hinaus die Auffassung, auch das Mordmerkmal Habgier sei gegeben. Die Verteidigerin des Angeklagten beantragte hingegen einen Freispruch. Für eine Verurteilung gebe es aus ihrer Sicht zu viele offene Fragen. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden.

 

Staatsanwaltschaft sieht Tat nach längerer Planung gezielt vorbereitet

Der Angeklagte hatte sich während des fast vier Monate dauernden Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe die Beweisaufnahme jedoch die Anklage bestätigt. Demnach habe der Mann seine Ehefrau töten wollen, um mit seiner Geliebten zusammenleben zu können.

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann spätestens im April 2023 den Entschluss gefasst habe, seine damals 40 Jahre alte Ehefrau zu töten. Er soll im Internet nach möglichst unauffälligen Tötungsmethoden gesucht und unter anderem zu steilen Wanderwegen sowie giftigen Kräutern recherchiert haben. Schließlich habe er für den Vatertag im Mai 2023 ein Hotelzimmer im 22. Stock eines Hotels in Sachsenhausen gebucht.

Ermittler schildern Ablauf des tödlichen Sturzes im Hotelzimmer

Nach Darstellung der Anklage soll der Mann seine alkoholisierte, 1,60 Meter große Ehefrau am Abend über das 1,14 Meter hohe Balkongeländer gestoßen haben. Die Frau stürzte 61 Meter in die Tiefe und starb noch am Unfallort. Anschließend sei der Angeklagte in die Hotellobby gelaufen und habe erklärt, seine Frau sei vom Balkon gefallen.

Die Polizei nahm Ermittlungen auf. Im April 2025 wurde der Mann schließlich festgenommen.

Nach Tod der Ehefrau flossen Versicherungsleistungen und Spenden

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe sich der Angeklagte nach dem Tod seiner Ehefrau mit seiner Freundin ein neues Leben aufgebaut. Zudem habe er Leistungen aus der Lebensversicherung der Verstorbenen beantragt und eine monatliche Witwenrente erhalten. Darüber hinaus soll er über eine GoFundMe-Kampagne mehr als 10.000 Euro an Spenden eingenommen haben.

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