Tödliche Schüsse in Gaststätte in Stade: Lebenslange Haft für 29-Jährigen

| War noch was…? War noch was…?

Neun Monate nach den tödlichen Schüssen in einer Gaststätte in Stade hat das Landgericht einen 29-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags. Der Türke hatte am späten Abend des 19. September 2022 ohne Vorwarnung mit einer Pistole auf einen Mitarbeiter geschossen. Der 23-Jährige starb später im Krankenhaus.

Das Motiv für die Tat habe während des Prozesses nicht geklärt werden können, sagte ein Gerichtssprecher. Klar sei lediglich, dass es Konflikte zwischen dem Täter und dem späteren Opfer gegeben habe. Die Staatsanwaltschaft hatte als Motiv Drogengeschäfte und Geldschulden vermutet.

Laut Zeugenaussagen soll der Täter in den Imbiss gekommen sein, die Waffe auf einen Tisch gelegt und zu dem späteren Opfer gesagt haben, er solle sich entweder selbst erschießen oder er würde dies tun. Anschließend schoss er - erst in den Bauch und dann in den Kopf des 23-Jährigen. Das Gericht erkannte als Mordmerkmal Heimtücke. Bei der Tat hatte der Mann zwei Promille im Blut. Da er aber an Alkohol gewöhnt sei, habe dies nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt, sagte der Sprecher.

Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft auch vorgeworfen worden, nach den Schüssen auf den 23-Jährigen auf mindestens einen Zeugen geschossen zu haben, der dem Opfer helfen wollte. Nach Auffassung der Anklage wollte er diesen Mann töten, um die Rettung des Opfers und die Aufklärung der Straftat zu verhindern. Das sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an und sprach den 29-Jährigen von diesem Tatvorwurf frei, wie der Sprecher sagte.

Nach den Schüssen in der Gaststätte ging der Täter zu einer nahe gelegenen Wohnung - und wollte dort nach Überzeugung des Gerichts zwei weitere Männer töten. An der Haustür schoss er einem damals 39-Jährigen in den Bauch. Das Opfer wurde schwer verletzt. Dem anderen Mann gelang es, den Täter festzuhalten und die Waffe abzunehmen. Er blieb unverletzt.

 

Mit dem Urteil folgte das Gericht in weiten Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Anders als die Anklagebehörde verlangt hatte, stellte es aber keine besondere Schwere der Schuld fest. Somit könne nach 15 Jahren Haft geprüft werden, ob die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde, sagte der Sprecher. Die Verteidigung hatte auf eine milde Freiheitsstrafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung plädiert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In einem Restaurant in Rottenburg am Neckar soll ein 31-jähriger Gast den Betreiber geschlagen und anschließend auch Polizisten angegriffen haben. Die Einsatzkräfte brachten den Mann schließlich in eine Fachklinik.

Wie viele Schläge braucht Münchens neuer OB beim legendären Wiesn-Anstich? Dominik Krause hat wie seine Vorgänger ein Anzapftraining absolviert - und sagt, warum das vor dem Auftritt wichtig ist.

Für den Mord an seinem ehemaligen Chef ist ein 29-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Oktober vergangenen Jahres den 50 Jahre alten Gastwirt in dessen Lokal in Rheinfelden mit einem Hammer getötet.

Wegen einer Bedrohung aus dem Iran hat das Weiße Haus bei Donald Trumps Rückflug vom Nato-Gipfel in der Türkei Berichten zufolge zu einer ungewöhnlichen List gegriffen. Der Präsident stieg vor Kameras in die Air Force One, wechselte laut «Washington Post» anschließend aber unbemerkt in einen Catering-Container.

Erst stimmte offenbar der Belag nicht, dann war eine Pizza den Kunden zu klein - und schließlich rückte die Polizei an. Aus einer Reklamation in einer Pizzeria in Osnabrück soll eine handfeste Auseinandersetzung geworden sein.

Mitten in der Hauptreisezeit sorgt Europas aktivster Vulkan auf Sizilien für große Probleme. In Catania kann am Morgen nur eine einzige Maschine starten. Touristen sind verzweifelt.

Eine 110 Jahre alte Hütte im Oberallgäu brennt Anfang des Monats nieder - der Schaden ist nicht so hoch wie zunächst befürchtet. Und es gibt Erkenntnisse zur Brandursache.

Ein Mann randaliert in einem Hotelzimmer in Leipzig. Nach diesem Vorfall wird gegen den Freiberger OB Philipp Preißler ermittelt. Seine Amtsgeschäfte übernimmt derweil ein anderer Politiker.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Äußerungen einer Restaurantbesucherin nach einem Vorfall mit Mäuseköder im Gastraum als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Ihr Dackel hatte Ködermaterial gefressen und musste anschließend in einer Tierklinik behandelt werden.

Bei einer Auseinandersetzung in einer Bielefelder Gaststätte werden fünf Menschen verletzt. Die Polizei muss einschreiten und die Party wird frühzeitig beendet.