Urteil im Rulantica-Prozess: Der Fall und die Folgen

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Hier können wohl alle Eltern mitfühlen: Im Freibad ist das eigene Kind plötzlich nicht mehr zu sehen. Es folgt eine hektische und immer verzweifeltere Suche zwischen Becken, Rutschen und Liegestühlen, der Name des Kindes wird gerufen. Mit jeder Minute, die ohne ein Lebenszeichen vergeht, wächst die Angst – und die quälende Frage drängt sich auf, ob in diesem Augenblick etwas Schlimmes geschieht.

So muss es den Eltern des damals sechs Jahre alten Mädchens gegangen sein, das im August 2025 aus dem Wasserpark Rulantica beim Europa-Park im südbadischen Rust verschwand. Der Mann, der es nach eigener Aussage aus dem Schwimmbad gelockt und sexuell missbraucht hat, ist nun vom Landgericht in Freiburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. «Eine sehr, sehr heftige Tat, die ich so als Richter noch nicht erlebt habe», sagte der sichtlich betroffene Kammervorsitzende in seiner Urteilsbegründung. 

Eltern waren nur wenige Meter entfernt 

Der Fall sorgte im vergangenen Sommer für bundesweites Aufsehen: Der 31-Jährige, der unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt wurde, hat eingeräumt, das Mädchen im Bad angesprochen und ihm Hilfe angeboten zu haben - während die Eltern mit dem zweiten, noch jüngeren Kind nur wenige Meter entfernt waren. Dann führte er das Mädchen laut Gericht aus dem Bad und in ein nahes Maisfeld, um es zu missbrauchen. 

Als es sich dort immer wieder wehrte, warf es der Mann in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es allein zurück. Erst Stunden später wurde das Mädchen mehrere Kilometer vom Bad entfernt entdeckt – verletzt, verängstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. 

Was der Angeklagte einräumt 

Vor dem Landgericht hatte der Rumäne zum Prozessauftakt die Vorwürfe eingeräumt. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte», hatte er über seinen Anwalt erklären lassen. Er habe vor der Tat Drogen genommen und im Schwimmbad viel Alkohol getrunken. Nach dem Missbrauch war der Mann untergetaucht und eine Woche später in seiner osteuropäischen Heimat festgenommen worden. 

Was die Eltern kritisierten 

Im Prozessverlauf hatte der Vater des Mädchens den Europa-Park als Betreiber des Bades wiederholt scharf kritisiert. Gleich mehrfach hätten die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem August-Abend das Personal des Bades um Hilfe gebeten - erfolglos, sagte der Vater im Prozess aus. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe er nur die Antwort bekommen: «Das können Sie selbst machen.» Auch die Security und die Kasse am Ausgang wurden nach Aussage der Eltern nicht alarmiert. 

Hätte man frühzeitig reagiert – so der Vorwurf der Eltern –, wäre das Mädchen wahrscheinlich noch entdeckt worden, denn der Angeklagte soll das Bad mit seinem Opfer erst nach einer Stunde verlassen haben. 

Was der Europa-Park geändert hat

Der Europa-Park teilte bislang auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Nach der Tat seien die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden. Unter anderem soll ein neues Armband in Rulantica Eintritt und Austritt ermöglichen, das Schließfach kann damit genutzt und es kann bargeldlos bezahlt werden. 

«Optional lassen sich mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat», sagte ein Sprecher. 

Videoaufzeichnungen aus dem Bereich des Rulantica-Ausgangs zeigen, dass der Angeklagte das Bad mit dem Kind völlig ungehindert verlassen konnte. Er hatte dem Mädchen sein Band umgelegt und behauptet, das eigene verloren zu haben. Eine Mitarbeiterin soll ihm nach Angaben von Anwalt Thorsten Schulte-Günne, der das Mädchen und seine Eltern vertritt, sogar bei Problemen mit dem Drehkreuz assistiert haben. «So wäre auch die neue Technik ausgehebelt worden», sagte er.

Wie Eltern und Tochter noch heute leiden 

Für die Eltern ist der Fall noch lange nicht vorbei. «Sie empfinden es so, dass ihre Tochter und sie lebenslang bestraft sind», sagte ihr Anwalt. «Da ist noch eine ganze Menge therapeutische Hilfe notwendig. Das Mädchen sei «als Zufallsopfer aus dem Leben gerissen worden». 

Auch der Richter stellte heraus: «Die Geschädigte leidet bis heute erheblich unter der Tat.» Früher lebensfroh und zutraulich, sei sie nun ausgeprägt ängstlich, habe ihre kindliche Unbeschwertheit verloren. Der Vater sei seit der Tat arbeitsunfähig, die Familie habe starke finanzielle Sorgen.

Wird es Gespräche mit dem Europa-Park geben?

Nach Angaben von Anwalt Schulte-Günne sind Vater und Mutter weiter zu Gesprächen mit dem Europa-Park bereit. Ziel müsse es sein, das Sicherheitskonzept zu verbessern. Es solle um klare Alarmketten ebenso gehen wie um geschultes Personal und verbindliche Reaktionen. Der Anwalt kritisierte zudem die Eigentümer des Parks: «Es wäre zu wünschen, dass sich ihre persönliche Betroffenheit über die mögliche Furcht vor einem prozessualen Risiko hinwegsetzt», sagte er. (dpa)


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