Wegen vier Gramm Kokain - Wiesenwirt Ludwig Reinbold zu 72.000 Euro Geldstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht München hat Wiesnwirt Ludwig Reinbold zu 72.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 34-Jährige hatte vor vier Jahren vor seiner Wohnung an der Gaststätte Franziskaner Kokain gekauft. Aufgeflogen war das Ganze durch einen Großdealer, der zuvor bereits von Münchner Polizisten berichtet hatte, die ebenfalls bei ihm Kunde gewesen sein sollen.

Der Dealer, der schon im Jahr 2018 erwischt wurde, konnte laut Süddeutscher aber nicht nur Geschichten über Polizeibeamte erzählen. Vor Gericht gab er demnach an, zu einer Party beim "Sohn vom Franziskaner" bestellt worden zu sein. Dort habe ihm der sichtlich betrunkene Reinbold für 400 Euro Kokain abgekauft: "Der lag halb auf der Eingangstüre, hatte eine Lederhose an und war besoffen", so seine Aussage laut SZ

Auch ein ehemaliger Freund Reinbolds und ein Haargutachten belasten den Gastronom. Der frühere Freund berichtete von "wilden Partys in der Residenzstraße" und Kokain-Konsum. Das Haargutachten aus dem Jahr 2020 ergab laut Bayerischem Rundfunk eine "absurd hohe" Kokain-Konzentration. Zudem sei ein Wirkstoff gefunden worden, der in Ecstasy vorkomme. 

Im aktuellen Prozess ging es jedoch nicht um den Konsum der Drogen, sondern den Erwerb. Die Höhe der verhängten Geldstrafe erlaubt Einblick in die finanziellen Möglichkeiten des Wirts. Reinbold wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. 72.000 Euro entsprechen der Einschätzung des Gerichts zufolge drei Nettomonatseinkommen.

Das Urteil gibt auch einen Einblick in die finanziellen Möglichkeiten Reinbolds: Er wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das heißt: 72.000 Euro entsprechen der Einschätzung des Gerichts zufolge drei Nettomonatseinkommen. Die Anklage hatte 160 Tagessätze gefordert. 

Die Münchner Staatsanwaltschaft will nach dem Urteil gegen Wiesnwirt Ludwig Reinbold in Berufung gehen. Dies teilte Pressesprecherin Anne Leiding auf SZ-Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft will demnach den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken - das bedeutet, es geht ihr nur um die Anzahl der Tagessätze.


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