Wettbewerbszentrale kritisiert Tricks auf Vergleichsportalen

| War noch was…? War noch was…?

Viele Verbraucher verlassen sich auf sie, aber Vergleichsportale arbeiten nach Einschätzung von Wettbewerbshütern längst nicht immer sauber. Die deutsche Wettbewerbszentrale berichtete am Dienstag, dass sie seit dem Frühjahr bei 64 beobachteten Portalen insgesamt 122 Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht festgestellt habe. Am häufigsten würden wichtige Informationen über das Zustandekommen von Rankings und Kundenbewertungen weggelassen. Zudem werde häufig nicht dargestellt, welcher Anteil des Marktes abgedeckt wird.

So könnten sich Anbieter günstige Plätze in den Ranglisten kaufen, ohne das dies zwingend als Werbung gekennzeichnet wäre. Buchbar seien etwa Gold-, Silber-und Bronze-Einträge ebenso wie der Titel «Premium-Partner». «Besonders bedenklich ist aus unserer Sicht, wenn Portale verschleiern, dass in Rankings solche Anbieter oben gelistet werden, die eine Provision zahlen», erklärte Rechtsanwalt Martin Bolm. Bei näherer Betrachtung hätten sich auf Finanzportalen vermeintlich objektive Vergleiche lediglich als Linksammlungen zu solchen Anbietern erweisen, die vorher dafür bezahlt haben.

Auch vermeintliche Bewertungen anderer Kunden seien mit Vorsicht zu genießen, warnten die Wettbewerbsschützer. So gebe es vielfach keine oder ungenügende Informationen über die Herkunft und Überprüfung der veröffentlichten Bewertungen. Fünf Portale hätten sogar Gutscheine für Bewertungen angeboten, was tendenziell zu positiveren Aussagen führe.

Bislang hat die privatrechtlich organisierte Zentrale nach eigenen Angaben 33 Abmahnungen verschickt. In 27 Fällen hätten sich die Portalbetreiber verpflichtet, die beanstandete Praxis künftig zu unterlassen. In vier Fällen sei Klage erhoben worden. Untersucht wurden unter anderem Portale zu den Bereichen Pflege, Finanzen und Touristik.

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation nach eigenen Angaben von mehr als 1100 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Frank Rosin und Alex Kumptner präsentieren ein neues TV-Format mit dem Titel „Rosin & Kumptner: Mission Mittendrin!“. Die Reihe begleitet die beiden Gastronomen beim Eintauchen in für sie ungewohnte Milieus und Berufswelten.

Nach einem Sanitätereinsatz in einem Hotel bei Chicago erhebt Schauspielerin Tara Reid, bekannt aus „American Pie“, schwere Vorwürfe. Sie gibt an, in ihren Drink K.o.-Tropfen gemischt bekommen zu haben.

In einem Hotelzimmer im Olchinger Gemeindeteil Neu-Esting ist am gestrigen Nachmittag eine 38-jährige Frau gewaltsam zu Tode gekommen. Ein 56-jähriger Mann wurde widerstandslos festgenommen und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Das berühmte Amsterdam Hilton Hotel im Süden der niederländischen Hauptstadt steht vor einer umfassenden Renovierung. Das Hotel schließt für längere Zeit seine Türen. Die Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten sollen gut ein Jahr andauern.

Ein Streit in einem Lokal in Alfeld eskaliert. Plötzlich soll ein Mitarbeiter zum Küchenbeil gegriffen haben. Wie es dem Opfer nun geht und welche Konsequenzen die Tat haben könnte.

Nach dem Vorfall in einem Kasseler Schnellrestaurant wird eine Flüssigkeit aus einer vermeintlichen Wasserflasche untersucht. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

TUI hat eine Analyse der beliebtesten Weihnachtsmärkte in Deutschland für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im Rahmen des Rankings wurden über 150 Weihnachtsmärkte miteinander verglichen, wobei insgesamt mehr als 2.000 Märkte in Deutschland erfasst wurden.

Der Tod einer Hamburger Familie in Istanbul erscheint vielen wie ein schockierender Einzelfall. Aber auch andere Vorfälle in der Stadt weisen Parallelen zu dem Schicksal der Familie auf.

In Reaktion auf den Tod der Hamburger Familie in Istanbul haben Behörden 24-Stunden-Überwachung für Betriebe angeordnet.: Alle Unternehmen seien verpflichtet, Tag und Nacht Audio- und Videoaufnahmen zu machen und diese 30 Tage lang aufzubewahren.

Die Unternehmerin Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Ex-Manns zu entführen. Dessen neue Ehefrau wendet sich als Zeugin direkt an die Angeklagte.