Weil der FKK-Bereich auf einer Kreuzfahrt kleiner als angenommen ausfiel, kann ein Ehepaar einen Teil des Preises zurückfordern. Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Rostock im Rahmen einer Klage der beiden Dortmunder gekommen. Das Gericht sah einen Minderungsanspruch in Höhe von fünf Prozent gerechtfertigt. Die Weltreise mit der Rostocker Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises kostete laut Gericht 68.600 Euro. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.
Die beiden buchten die Reise von November 2025 bis März 2026 den Angaben zufolge bereits im Februar 2024. «Als die Kläger buchten, verfügte das Schiff, auf dem die Reise stattfinden sollte, über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach.» Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es demnach nicht. Das Paar habe sich an aktuellen Deckplänen orientiert. Dort habe man Lage und Größe des FKK-Bereichs des relevanten Schiffes gesehen, wie sie zum Buchungszeitraum auch tatsächlich waren.
Aida habe das Schiff anschließend allerdings umbauen lassen. Danach befand sich im bisherigen FKK-Bereich ein sogenanntes «Skydeck», das nur noch Passagiere mit gebuchter Suite hätten nutzen dürfen. Das war bei den Klägern nicht der Fall. Der allgemeine FKK-Bereich sei verlegt worden und fiel demnach deutlich kleiner aus und verfügte nicht mehr über Sonnendach, Dusche oder Whirlpool.











