Zu kleiner FKK-Bereich auf Kreuzfahrtschiff - Passagiere erhalten Geld zurück

| War noch was…? War noch was…?

Weil der FKK-Bereich auf einer Kreuzfahrt kleiner als angenommen ausfiel, kann ein Ehepaar einen Teil des Preises zurückfordern. Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Rostock im Rahmen einer Klage der beiden Dortmunder gekommen. Das Gericht sah einen Minderungsanspruch in Höhe von fünf Prozent gerechtfertigt. Die Weltreise mit der Rostocker Kreuzfahrt-Reederei Aida Cruises kostete laut Gericht 68.600 Euro. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig.

Die beiden buchten die Reise von November 2025 bis März 2026 den Angaben zufolge bereits im Februar 2024. «Als die Kläger buchten, verfügte das Schiff, auf dem die Reise stattfinden sollte, über einen großzügigen FKK-Bereich mit Whirlpool, Dusche und Sonnendach.» Gesonderte Angaben zum FKK-Bereich gab es demnach nicht. Das Paar habe sich an aktuellen Deckplänen orientiert. Dort habe man Lage und Größe des FKK-Bereichs des relevanten Schiffes gesehen, wie sie zum Buchungszeitraum auch tatsächlich waren.

Aida habe das Schiff anschließend allerdings umbauen lassen. Danach befand sich im bisherigen FKK-Bereich ein sogenanntes «Skydeck», das nur noch Passagiere mit gebuchter Suite hätten nutzen dürfen. Das war bei den Klägern nicht der Fall. Der allgemeine FKK-Bereich sei verlegt worden und fiel demnach deutlich kleiner aus und verfügte nicht mehr über Sonnendach, Dusche oder Whirlpool.

Paar forderte 15.000 Euro zurück

Das Paar forderte eine Minderung des Reisepreises um 15.000 Euro und monierte in diesem Zusammenhang auch noch andere Veränderungen. Das Gericht entschied nun: «Die Kläger seien bei ihrer Buchung zu der Annahme berechtigt gewesen, dass der FKK-Bereich so gelegen und bemessen ist, wie sie es den Deckplänen im Internet entnommen hatten.» Sie hätten sich darauf verlassen können, dass die Ausstattung im Wesentlichen dem entspricht, wie sie es zum Buchungszeitraum im Internet gesehen haben.

Es sei eine berechtigte Erwartung geweckt worden, die dann auch eingehalten werden müsse. Wenn es nach der Buchung zu erheblichen Beeinträchtigungen des Angebots komme, müsse der Reiseveranstalter darauf vor der Reise hinweisen.

15.000 Euro können die Kläger laut Gericht aber nicht zurückverlangen. «Der FKK-Bereich stelle nur eines von zahllosen Unterhaltungsangeboten einer Kreuzfahrt dar, seien es Angebote auf dem Schiff selbst oder in Form von Landausflügen», so die Begründung. Andere angeführte Mängel rechtfertigten keine höhere Minderung. 

Aida erklärte auf Anfrage: «Wir werden nach sorgfältiger Auswertung der Urteilsbegründung weitere rechtliche Schritte prüfen.» Zu offenen Verfahren äußere sich das Unternehmen nicht im Detail. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Feuer in einem Restaurant am Lauterbacher Marktplatz hat mehrere historische Fachwerkhäuser schwer beschädigt. Fünf Gebäude sind nach Angaben der Behörden derzeit unbewohnbar, der Schaden wird auf mindestens fünf Millionen Euro geschätzt.

Im historischen Schloss Wallhausen in Sachsen-Anhalt ist in der Nacht ein Großbrand ausgebrochen. Hotelgäste und Personal konnten das Gebäude rechtzeitig verlassen, mehr als 120 Feuerwehrkräfte sind im Einsatz.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Hotelgastes in Rees haben Ermittler einen 42-jährigen Tatverdächtigen in den Niederlanden festgenommen. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vor.

Ein 35-jähriger Niederländer ist in einem Hotel in Rees tot aufgefunden worden. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen von einer Gewalttat aus und haben eine Mordkommission eingerichtet.

Vor dem Landgericht Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft im Prozess um den tödlichen Sturz einer Frau aus dem 22. Stock eines Hotels lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung fordert einen Freispruch, das Urteil soll am Freitag fallen.

in Mann soll seine ungeliebte Ehefrau von dem Balkon eines Frankfurter Hotelzimmers im 22. Stock in die Tiefe gestoßen haben – nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um einen Mord.

Kriminelle nutzen echte Buchungsdaten, um Reisende kurz vor dem Urlaub zu täuschen. Wie Urlauber betrügerische Zahlungsaufforderungen erkennen und sich vor den Phishing-Angriffen schützen können.

Ein Mann bucht sich mit Partnerin und zwei Kindern in einem Berliner Hotel ein. Er beklagt einen abgebrannten Wohnwagen und eine schwere Erkrankung. Über ein Jahr bleibt er - ohne dafür zu bezahlen.

Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron haben sich im Althoff Grandhotel Schloss Bensberg in Bergisch Gladbach getroffen. Das politische Gespräch und das gemeinsame Dinner fanden im Vorfeld des 26. Deutsch-Französischen Ministerrats statt.

Ein Dachstockbrand im Hotel Continental Park in Luzern hat einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Rund 60 Gäste mussten das Hotel verlassen, 120 Einsatzkräfte verhinderten ein Übergreifen der Flammen auf Nachbargebäude.