Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten

Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Diese ermöglicht es, vor allem auch Arbeitgebern aus dem Gastgewerbe, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Alle Infos.

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Der Tourismus in Hamburg hat auch im Mai noch unter dem coronabedingten Beherbergungsverbot in der Hansestadt gelitten. In dem Monat kamen lediglich 83.000 Gäste an und damit kaum mehr als in den Vormonaten.

Die Umsätze im deutschen Gastgewerbe erholen sich nur langsam von den erneuten Corona-Einschränkungen im Frühjahr. Zwar verbuchten Gastwirte und Hoteliers im Mai ein Plus, im Vergleich zum Mai 2020 jedoch lagen die Umsätze npreisbereinigt um 1,7 Prozent niedriger.

Zum Teil warten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ewigkeiten, bis der Arbeitgeber ihnen ein Abschlusszeugnis ausstellt. Gibt es keine gesetzliche Frist? Eine Anwältin klärt auf.

Wurde die eigene Wohnung überflutet oder das Haus nach einem Hochwasser unbewohnbar, wird der Job nachrangig. Aber wie sieht es rechtlich aus? Was gilt für vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer?

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt seit über zwei Wochen kontinuierlich an. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Mittwochmorgen lag sie bei 11,4 – am Vortag betrug der Wert 10,9 und beim jüngsten Tiefststand am 6. Juli 4,9.

Wer nachweislich durch Belastungen am Arbeitsplatz erkrankt, kann Leistungen der Unfallversicherung erhalten. Die Anerkennung von sogenannten Berufskrankheiten ist aber gar nicht so einfach.

Arbeitgeber haben vor einem nachlassenden Impftempo in Deutschland gewarnt. "Wir müssen weiter impfen, impfen, impfen, damit sich die Lage weiter stabilisiert", so der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Hotels und Restaurants, die in einem Monat mit Kurzarbeitergeldbezug Leiharbeitskräfte eingesetzt haben, müssen diese in der monatlichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) mit angeben müssen. Die Leiharbeitskräfte werden als Beschäftigte auch des Entleihers in diesem Monat gezählt.