Durchblick im Minijob: Die wichtigsten Rechte im Überblick

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Geradezu jeder hatte schon mal einen Job auf - früher noch - 450-Euro-Basis. Obwohl der Mindestlohn gestiegen ist, bleibt das Job-Modell dasselbe: der Minijob. Auch wenn es beim ersten Hören nicht so klingt, werden Minijobber genauso behandelt wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet: Das Arbeitsrecht gilt auch für Minijobs. Das Magazin der Minijob-Zentrale bietet einen Überblick über die Rechte von Minijobbern:

Der Lohn-Überblick: Der Mindestlohn ist das Mindeste

Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihren Minijobbern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Das gilt für alle über 18-jährigen Arbeitnehmer. Es besteht jedoch Flexibilität: Arbeitgeber können mehr pro Stunde zahlen, aber dann muss die Arbeitszeit verringert werden, da Minijobber einer Verdienstgrenze unterliegen.

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, sobald sich der Mindestlohn erhöht. Seit 2024 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 12,41 Euro, was die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 538 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einem Jahresverdienst von 6.456 Euro, so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Das bedeutet, dass Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, etwas mehr als 43 Stunden pro Monat arbeiten können, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren. Verdienen Sie mehr als den Mindestlohn, können sie dementsprechend weniger Stunden arbeiten.

Krankheit und Urlaub bei Minijobbern

Auch im Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt auch hier vier Wochen pro Jahr. Arbeitgeber müssen laut der Minijob-Zentrale den Verdienst während des Urlaubs weiterzahlen. Hier ist allerdings zu beachten, an wie vielen Tagen in der Woche der Minijobber arbeitet. Wenn jemand beispielsweise nur zwei Arbeitstage in einer Urlaubswoche fehlt, werden auch nur zwei Urlaubstage vergütet.

Bei Krankheit erhalten Minijobber für bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Auch an gesetzlichen Feiertagen kriegen sie ihren Lohn ausgezahlt. Aber auch hier gilt:  Arbeitgeber zahlen den Verdienst für die Tage weiter, an denen der Minijobber ohne eine Erkrankung oder ohne Feiertag normalerweise gearbeitet hätte.

Kündigungsschutz: Minijobber sind auch vor schnellen Kündigungen geschützt

Minijobber haben den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Abweichende Kündigungsfristen können lediglich in Arbeits- oder Tarifverträgen vereinbart werden, so die Minijob-Zentrale. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausgeht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.